Das digitale Erbe: Was passiert mit Accounts von Verstorbenen?

Das digitale Erbe: Was passiert mit Accounts von Verstorbenen?

28. August 2020: Der US-amerikanische Schauspieler Chadwick Boseman ist gestorben. Zuletzt hatte er in der Rolle des „Black Panther“ im Marvel-Superheldenuniversum Bekanntheit erlangt. Die Todesbotschaft setzte seine Familie von Bosemans Instagram-Account aus ab. Auch der im Frühjahr verstorbene Basketball-Star Kobe Bryant kommunizierte weit nach seinem Ableben noch über Social Media – jemand anders bediente seinen Account. Doch wie funktioniert der Tod in den sozialen Medien? Wir werfen einen Blick darauf.

The posting dead

„Er starb in seinem Zuhause, an der Seite seiner Frau und seiner Familie.“ So steht es im Tweet „mit den meisten Likes überhaupt“ geschrieben, in weißer Schrift auf schwarzem Grund – ein Abschieds-Post, abgesetzt in den Social-Media-Profilen von Schauspieler Chadwick Boseman. Boseman selbst kann diesen Post logischerweise nicht verfasst haben, jemand aus seinem Umfeld muss demnach seine Account-Zugangsdaten besitzen. Bis heute ist es der letzte Beitrag auf Bosemans Kanälen. Anders sieht es bei Kobe Bryant aus – dessen Account fing lange nach Bryants Tod damit an, ein Buch zu bewerben, das mit seiner Hilfe entstand.

 

Maßnahmen der Netzwerke

Dass Hinterbliebene den Social-Media-Zugang der Verstorbenen kennen, ist jedoch nicht immer der Fall. Es stellt sich die Frage: Was passiert mit den Accounts der Verstorbenen? Eine Frage, die mit fortschreitender Zeit immer mehr Gewicht erhält. Dem Guardian zufolge könnte Facebook im Jahr 2070 mehr verstorbene Nutzer als lebendige haben. Doch was tun die sozialen Netzwerke mit den Accounts Verstorbener? Thewalrus berichtet, dass verschiedene Netzwerke ganz unterschiedlich an diese Thematik herangehen.

Facebook

Sobald das soziale Netzwerk darauf aufmerksam gemacht wird, dass eine Person verstorben ist, kann Facebook das betreffende Konto in den Gedenkzustand versetzen. Der Gedenkzustand sorgt dafür, dass sich niemand mehr in das Konto einloggen kann. Es ist jedoch möglich, einen Nachlasskontakt einzurichten, der noch einige Dinge im Profil ändern kann. Zum Beispiel:

  • Einen fixierten Beitrag für das Profil schreiben, etwa eine letzte Nachricht
  • Profilbild und Titelbild aktualisieren
  • Das Entfernen des Kontos anfordern

Instagram

Bei Instagram ist es ebenfalls möglich, das Konto eines Verstorbenen in den Gedenkmodus zu versetzen. Nachgewiesene, unmittelbare Familienmitglieder können zudem die Löschung eines solchen Kontos beantragen. Hierzu sind allerdings eine Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde der verstorbenen Person notwendig.

Snapchat

Bei Snapchat gibt es nicht viele Optionen, wie mit dem Profil eines Verstorbenen umzugehen ist. Das Netzwerk lässt lediglich eine Löschung des Accounts zu, sofern eine Kopie der Todesurkunde dem Antrag beiliegt.

Twitter

Ähnlich sieht es bei Twitter aus. Hier ist es „autorisierten“ Personen oder auch verifizierten Familienmitgliedern möglich, eine Löschung des Accounts zu beantragen. Dafür muss die Person, die die Löschung beantragt, einen Ausweis sowie die Todesurkunde des Verstorbenen vorlegen. Einen Zugang zum Account gibt Twitter nicht heraus.

YouTube

Genau wie bei anderen sozialen Netzwerken auch, können direkte Familienmitglieder die Löschung verlangen, sofern sie dafür ihre Identität verifizieren und eine Todesurkunde beilegen können. YouTube-Nutzer können jedoch auch bestimmte Einstellungen in ihrem Profil vornehmen und über den „Inactive Account Manager“ festlegen, was mit dem Account geschehen soll, wenn er über längere Zeit nicht genutzt wird.

BGH erlaubt Facebook-Zugriff

In Deutschland haben Hinterbliebene nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs eine Möglichkeit, an die Accountdaten von Verstorbenen zuzugreifen. Konkret ging es um den Tod einer 15-Jährigen – um herauszufinden, ob es sich um einen Suizid handelte, verlangten die Eltern Zugriff auf ihren Facebook-Account. Aus den Chat-Nachrichten ihrer Tochter erhofften die Eltern sich Aufklärung. Der BGH entschied nun, dass Hinterbliebene ein Anrecht darauf haben, vollständig auf den Facebook-Account von Verstorbenen zuzugreifen. Das berichtete die Tagesschau. Aktuell steigt das Bewusstsein dafür, den digitalen Nachlass zu regeln.

Quelle: Statista

Titelbild: ©halayalex/stock.adobe.com

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