Jahresausblick 2020: Das halten die „silbernen Zwanziger“ bereit

Jahresausblick 2020: Das halten die „silbernen Zwanziger“ bereit
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Eine neue Dekade bricht an. Welche neuen Gesetze, Trends und Produkte kommen auf Vermittler zu? Schon 2013 untersuchte das Marktforschungsinstitut Lünendonk GmbH in Kooperation mit BearingPoint, compeople, Ikor und msg systems die Herausforderungen, die bis zum Eintritt der silbernen Zwanziger auf die Versicherungsbranche zukommen könnten. Die in der Untersuchung befragten Manager sahen etwa in der Umsetzung von regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben eine Herausforderung. Unter den zehn größten Herausforderungen befanden sich auch veränderte Kundenbedürfnisse hinsichtlich Service-Qualität, die demografische Entwicklung sowie die Akzeptanz junger Kunden für Versicherungsprodukte. Wir werfen einen Blick auf Veränderungen, die Vermittler in diesem Jahr auf dem Schirm haben sollten.

Steuervorteile bei der Basisrente

Die erste Veränderung der silbernen Zwanziger betrifft Kunden, die mit einer Basis-Rente für das Alter vorsorgen. Im neuen Jahr soll es ihnen möglich sein, einen höheren Satz ihrer Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 25.046 Euro. Statt den vorher geltenden 88 Prozent lässt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben zu. So sind im neuen Jahr höchstens 22.541 Euro Sonderausgaben möglich.

Kommt 2020 die BaFin-Aufsicht?

Aktuell ist die mögliche Überstellung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Gewerbeerlaubnis nach § 34 f und 34 h in aller Munde. Statt den Industrie- und Handelskammern soll zukünftig die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) auch die Aufsicht über die Vermittler übernehmen. Zu den Kritikern gehört unter anderen der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW). Dieser bemängelte, dass der Referentenentwurf in direktem Widerspruch zum Koalitionsvertrag stünde. Konkret sind dort zum Beispiel der Abbau von Bürokratie und eine Vereinfachungen von Gründungen vorgesehen. Dem AfW zufolge funktioniert das unter IHK-Aufsicht einfacher als unter der der BaFin. Bisher legte das Finanzministerium dazu nur einen Referentenentwurf vor. Ob und wann dieser Vorschlag es ins gültige Recht schafft, ist derzeit noch nicht klar.

Infografik: Das machen die Deutschen im Netz | Statista
Quelle: Statista

Die silbernen Zwanziger sind digital

Kein allzu neues Thema, aber auch im neuen Jahr ein kaum zu stoppender Trend. In einer Zeit, in der Menschen zunehmend Zeit im Internet verbringen, bleibt es nicht aus, dass auch Versicherer den nächsten Schritt wagen. Im Schnitt sind Deutsche 46,2 Stunden in der Woche online. Das hat eine Postbank Digitalstudie 2018 herausgefunden. Wie das Magazin „Das Investment“ berichtet, haben sich diverse digitale Praktiken bereits im Alltag der Versicherungen etabliert. So sind Webinare und die Nutzung digitaler Tools keine Seltenheit mehr.

Der Trendreport zeigt, dass Verbraucher mittlerweile einen ständigen und spontanen Zugriff auf Dienstleistungen erwarten. Am besten mit nur einem Knopfdruck – und online. Online-Vertriebskanäle, digitale Sprachassistenten und Chatbots unterstützen die Versicherer. Künstliche Intelligenz soll einfache Schäden bearbeiten. Der Trend zu einer papierlosen und damit nachhaltigeren Versicherungsbranche wird sich demzufolge weiter fortsetzen und verstärken. Diese Auswirkungen zeigen sich etwa darin, dass die Krankenkassen bereits die Schulung Versicherter in Sachen Gesundheits-Apps oder der elektronischen Krankenakte anbieten. Das teilte das Gesundheitsministerium im Dezember mit.

Entlastung für Betriebsrentner

Im Dezember hat der Deutsche Bundestag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der Betriebsrentner entlasten soll. Seit dem 1. Januar gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro für die Betriebsrente. Erst bei Betriebsrenten, die darüber liegen, werden die Krankenkassenbeiträge fällig. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge zahlen so 60 Prozent der Betriebsrentner in Zukunft den halben Beitrag. Auch Betriebsrentner, die bereits ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung innerhalb der letzten zehn Jahre stattfand, sollen von diesem Gesetz profitieren.

„Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden.“ – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer PRESSEMELDUNG

Krankenversicherung wird teurer

Seit dem ersten Januar ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz angestiegen. Dieser Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, der Zusatzbeitrag beträgt statt vormals 0,9 Prozent nun 1,1 Prozent. Der Hintergrund: Die schwächere Konjunkturlage und die im Vergleich zu den Einnahmen stärker steigenden Ausgaben. Das teilte das Bundesfinanzministerium im vergangenen Oktober mit. Arbeitgeber und -nehmer teilen sich die Kosten des Zusatzbeitrags.

Neue Vergütung der Leichenschau

Seit dem 1. Januar unterliegt die Vergütung der ärztlichen Leichenschau neuen Regelungen. Hintergrund war eine Neuauflage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die im Koalitionsvertrag beschlossen ist. Die Bundesärztekammer konnte sich mit mehreren Kernforderungen bei der Bundesregierung durchsetzen. Zum Beispiel sind Leichenschauen nun in eingehende und vorläufige Leichenschauen unterteilt. Auch können Ärzte nun Unzeitenzuschläge verlangen. Bei Leichen unbekannter Identität oder bei einer besonderen Todesursache ist nun ein Erschwerniszuschlag von 27,63 Euro vorgesehen. Die Kosten für die erste Leichenschau tragen generell die Hinterbliebenen. Eine zweite Leichenschau ist dann verpflichtend, wenn der Verstorbene eingeäschert werden soll.

Showdown am 20. März?

Und auch die Debatte um den Provisionsdeckel ist noch nicht vom Tisch. Im vergangenen Mai teilte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), mit, dass am 20. März 2020 eine Entscheidung zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung fallen könnte. Dieser würde 2,5 Prozent der Brutto-Beitragssumme betragen. Wie Cash.Online berichtet, gab Heinz an, notfalls auch juristische Schritte ergreifen zu wollen, um den Deckel zu verhindern.

„Neben unseren schon bekannten Gegenargumenten erläutern wir dem Ministerium auch, warum sich ein Provisionsdeckel auch wirtschaftspolitisch schädlich auswirken kann.“ – Michael H. Heinz in einer Pressemeldung des BVK

Veränderungen bei der Rente

Zumindest voraussichtlich. Ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts sieht vor, dass Rentner zum 1. Juli 2020 mehr Rente erhalten. Im Osten soll die Erhöhung 3,92 Prozent betragen, im Westen dagegen 3,15 Prozent. Ob diese Veränderung tatsächlich kommt, ist laut dem GDV allerdings noch nicht in Stein gemeißelt. Der GDV erwartet im Frühjahr eine endgültige Entscheidung dazu. Das Eintrittsalter für die reguläre Altersgrenze ist der Deutschen Rentenversicherung zufolge auf 65 Jahre und neun Monate angestiegen. Innerhalb der kommenden elf Jahre soll das Eintrittsalter auf 67 Jahre ansteigen. Auch steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. In den alten Bundesländern beträgt sie seit dem 1. Januar 6.900 Euro statt 6.700 Euro. Dagegen steigt sie in den neuen Bundesländern von 6.150 Euro im Monat auf 6.450 Euro.

Und was hat die DELA im neuen Jahr geplant? Spannende Einblicke hierzu erhalten Interessierte auf unserem Blog.

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