Das Erbe in der Cloud: Was passiert mit dem digitalen Leben nach dem Tod?

Dela-Was passiert mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen?

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ie wenigsten von uns denken gerne über den Tod nach. Doch je digitaler unser Leben wird, desto mehr müssen wir uns auch mit der Frage beschäftigen, was mit unserem digitalen Nachlass passiert, wenn wir nicht mehr sind. Bleiben die eigenen Instagram Fotos für immer auf der Plattform? Dürfen Hinterbliebene E-Mails lesen und über die Löschung des Facebook Kontos entscheiden? Wir gehen diesen Fragen auf den Grund.

Das digitale Testament 

Für ältere Generationen ging des bei der Frage der Erbschaft hauptsächlich darum, wer Hab und Gut, Haus und Garten bekommt. Die Themen Erbe und Testament sind natürlich kein Zuckerschlecken, aber dennoch wissen die meisten zumindest grob, wie dies gehandhabt wird. Ein Notar wird beauftragt und setzt sich im Todesfall mit den im Testament Begünstigten in Verbindung. So weit, so bekannt. Mittlerweile müssen sich die Generationen allerdings mehr und mehr damit befassen, welche digitalen Besitze und Verträge weitergegeben werden müssen. Ein Drittel der Internetnutzer empfinden das Thema als unangenehm und 64 Prozent fehlen schlichtweg die Informationen, wie denn das digitale Erbe überhaupt geregelt wird.

„Wer das Internet nutzt, verfügt heute in der Regel über eine Vielzahl an Accounts auf allen möglichen Plattformen. Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzt, was nach dem eigenen Tod damit geschehen soll“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Die Zahlen der aktuellen Bitcom Studie zu dem Thema bestätigen, dass dieser Gedanke in den Köpfen der Menschen langsam aber sicher ankommt. Während im Jahr 2017 gerade einmal 18 Prozent der Internetnutzer sich um ihr digitales Erbe gekümmert haben, waren es 2019 bereits 31 Prozent. Mittlerweile sind es immerhin 40 Prozent, die ihren digitalen Nachlass zumindest teilweise unter Dach und Fach gebracht haben. Tendenz steigend, denn eigentlich sind sich 53 Prozent der Tatsache bewusst, dass sie sich um dieses Thema kümmern müssten – haben es bislang aber noch nicht getan.

Mit dem Smartphone ins Grab

In Anbetracht der Ergebnisse dieser Studie gilt es zunächst mal zu klären: Was passiert mit den digitalen Überresten einer Person, die sich vor dem Tod nicht mit dieser Frage befasst hat? Sofern es testamentarisch nicht anders geregelt wurde, erhalten die Erben des Verstorbenen alle seine Besitztümer. Darunter fallen Computer, Smartphone und USB-Sticks. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 aber auch den Zugang zu Accounts wie etwa E-Mails oder sozialen Medien. Erben können also effektiv alle privaten Inhalte einsehen. Wer plant, einige digitale Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen, sollte sich also früh genug darum kümmern.

Post mortem Statusupdates

„Ich gebe jemandem mein Twitter-Passwort, damit er nach meinem Tod posten kann:  ‚Es gibts W-LAN hier oben!‘“ Solche Witze gibt es schon, seitdem es soziale Medien gibt. Aber wie funktioniert denn die Übertragung der Social-Media-Profile? Und worum sollte sich noch gekümmert werden?

„Es empfiehlt sich überall dort, wo es möglich ist, bereits zu Lebzeiten einen Nachlass-Kontakt zu benennen. Bei einigen Diensten ist das unkompliziert über die Einstellungen zur Privatsphäre möglich“

erklärt Dr. Bernhard Rohleder. Angehörige können das Profil dann in einen „Gedenkzustand“ versetzen. Für weitere Verwaltungsmöglichkeiten rät der Bundesgerichtshof eine Person des Vertrauens zu bestimmen. Sie soll eine Übersicht aller Konten und den dazugehörigen Passwörtern erhält. Eine solche Liste lässt sich auch beim Notar hinterlegen. Es ist besonders ratsam, eine Übersicht der kostenpflichtigen Verträge wie Abonnements bei Streaminganbietern zu erstellen. Denn bestehende Verträge werden an Erben übertragen.

Wer sich frühzeitig um seinen digitalen Nachlass kümmert, kann seinen Angehörigen einen potenziell aufwendigen und emotional belastenden Suchprozess ersparen. Sie können bestehende Verträge deutlich unkomplizierter kündigen. Social-Media-Kanäle können in eine digitale Gedenktafel verwandelt werden, wo Trauernde ihre Erinnerungen teilen können.

Titelbild: ©Suzanne Plumette/stock.Adobe.com