
Trennung und Scheidung stellen nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Zäsur dar. Verträge, Verpflichtungen und Absicherungen müssen neu bewertet werden – auch und gerade im Bereich der Risikoabsicherung. Besonders die Risikolebensversicherung verdient in dieser Phase besondere Aufmerksamkeit. Denn was einst als gemeinschaftlicher Schutz gedacht war, kann nach einer Trennung zum juristischen und finanziellen Stolperstein werden.
Veränderungen der Lebensrealität verlangen neue Absicherungskonzepte
In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder: Nach einer Trennung werden Versicherungen oft vernachlässigt. Dabei ist die Risikolebensversicherung ein zentrales Instrument, um Verantwortung gegenüber Kindern, Ex-Partnern oder neuen Lebensgefährten auch im Ernstfall abzusichern. Die bisherige Absicherungslogik – meist „Versicherungsnehmer A sichert Partner B ab“ – passt in vielen Fällen nach der Trennung nicht mehr zur neuen Lebenssituation.
Typische Konstellationen:
- Der Ex-Partner bleibt als Bezugsberechtigter im Vertrag bestehen, obwohl die wirtschaftliche Verbindung beendet ist.
- Gemeinsame Kredite, etwa für eine Immobilie, bestehen fort, während die Tilgungsverantwortung neu aufgeteilt wird.
- Kinder benötigen nun oft alleinige oder einseitige Absicherung, da die bisherige Regelung nicht mehr greift.
Diese Beispiele zeigen: Die Risikolebensversicherung muss in vielen Fällen nach einer Trennung angepasst oder sogar vollständig neu abgeschlossen werden. Bleibt die DELA-Risikolebensversicherung bestehen, löst eine Scheidung sogar eine Nachversicherungsgarantie aus: Der Schutz kann im Rahmen der vertraglichen Regelung erhöht werden.
Die Risikolebensversicherung: Zweck, Wirkung und Risiken bei veralteten Regelungen
Risikolebensversicherungen dienen vorrangig dazu, im Todesfall eine bestimmte Summe an definierte Hinterbliebene auszuzahlen – etwa zur Absicherung der Familie, der Kinder oder zur Tilgung eines Kredits. Im Falle einer Trennung kann genau diese klare Logik ins Wanken geraten.
Zu den häufigsten Problemen zählen:
- Falscher Bezugsberechtigter: Wird das Bezugsrecht nicht angepasst, fließt die Versicherungsleistung im Todesfall möglicherweise an den Ex-Partner – auch wenn dies nicht mehr gewünscht ist.
- Ungeregelte Kreditabsicherung: Wurde eine Police zur Absicherung eines Darlehens abgeschlossen, ist zu prüfen, ob beide Parteien noch haften oder ob die Absicherung neu geregelt werden muss.
- Unklare Unterhaltsabsicherung: In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Zahlung von Kindes- oder Ehegattenunterhalt durch eine Risikolebensversicherung abzusichern.
Die Konsequenz: Ein veralteter Vertrag kann im Todesfall zu Streitigkeiten, Versorgungslücken oder steuerlichen Nachteilen führen.
Typische Beratungssituationen und ihre Lösungsansätze
Die folgenden Beispiele stammen aus der alltäglichen Beratungspraxis und zeigen, wie individuell die Lösungen nach einer Trennung ausfallen können:
1. Alleinerziehende mit Kind
Nach einer Trennung bleibt ein Elternteil allein verantwortlich für das Kind. Die bestehende Police, die den Partner abgesichert hat, ist überflüssig. Stattdessen sollte der Fokus auf einer kindgerechten Absicherung liegen. Eine neue Police mit dem Kind als bezugsberechtigte Person, vertreten durch den gesetzlichen Vormund, bietet hier Sicherheit.
2. Unterhaltspflicht nach der Scheidung
Wird nach der Trennung Unterhalt gezahlt – etwa für Kinder oder den Ex-Partner -, besteht ein finanzielles Risiko im Todesfall des Unterhaltspflichtigen. Eine gezielte Risikolebensversicherung kann dieses Risiko abfedern. In vielen Fällen wird dies im Scheidungsurteil sogar festgehalten.
3. Patchwork-Familien
Wer in einer neuen Beziehung lebt, steht vor der Herausforderung, zwischen alten Verpflichtungen und neuen Lebensrealitäten zu vermitteln. Besonders bei gemischten Familienkonstellationen ist eine saubere, steuerlich und rechtlich abgesicherte Risikostruktur wichtig. Hier kann es sinnvoll sein, mehrere Policen mit klar getrennten Bezugsberechtigungen zu gestalten.
4. Gemeinsame Immobilien und Restschuld
Viele Paare nehmen während der Beziehung gemeinsam Kredite auf, beispielsweise zur Immobilienfinanzierung. Auch nach einer Trennung bestehen die Darlehensverträge häufig fort. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die bisherige Absicherung (etwa über eine Restschuldversicherung) noch passend ist, oder ob eine Aufteilung in zwei getrennte Policen nötig ist.
Bestehende Verträge: Prüfen, anpassen oder neu abschließen?
Ein Blick in den bestehenden Vertrag genügt oft nicht. Es sind mehrere Aspekte zu klären:
- Wer ist Versicherungsnehmer, wer ist versicherte Person, wer ist Bezugsberechtigter?
- Kann das Bezugsrecht widerrufen oder geändert werden oder besteht eine unwiderrufliche Vereinbarung?
- Ist der Vertrag an einen Kredit gekoppelt oder an eine Zweckbindung gebunden?
- Ist eine Neuversicherung, zur Trennung von Altlasten und klaren neuen Strukturen, sinnvoll?
Gerade bei alten Verträgen lohnt sich die Überlegung, ob ein Neuabschluss nicht die bessere Lösung darstellt. Die DELA bietet mit ihren Modellen der Risikolebensversicherung flexiblere Optionen, bessere Leistungen und unter Umständen auch günstigere Beiträge als der bisherige Schutz.
Rechtliche und steuerliche Aspekte nicht vergessen
Neben der vertraglichen Seite spielen auch rechtliche und steuerliche Fragen eine Rolle:
- Testament und Erbregelung: Wer erbt was – und wie lässt sich das mit dem Bezugsrecht einer Versicherung in Einklang bringen?
- Steuerfreibeträge: Zwischen Ex-Partnern gelten andere steuerliche Regeln als zwischen Ehegatten – dies kann Einfluss auf die Auszahlungsbeträge haben.
- Pfändungsschutz: Je nach Ausgestaltung der Police kann das Kapital im Erbfall geschützt oder gefährdet sein.
Diese Aspekte sollten unbedingt in die Beratung einfließen, gegebenenfalls unter Einbezug eines Fachanwalts oder Steuerberaters. Aus steuerlichen Gesichtspunkten kann nach einer Trennung und in einer neuen Partnerschaft auch eine DELA Risikolebensversicherung “über Kreuz“ sinnvoll sein, um die steuerliche Belastung nach einem Todesfall zu minimieren.
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Fazit: Trennung als Wendepunkt – auch für die finanzielle Vorsorge
Eine Trennung markiert nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern auch einen tiefgreifenden Wandel in der finanziellen und familiären Verantwortung. Die Risikolebensversicherung ist dabei ein zentrales Instrument, das neu gedacht werden muss. Wer Verträge nicht anpasst, riskiert Versorgungslücken oder Fehlleitungen im Todesfall. Die Beratung sollte daher strukturiert, individuell und mit Blick auf alle Beteiligten erfolgen. Ein neuer Vertrag ist nicht immer notwendig, aber in vielen Fällen sinnvoll. Denn was einmal aus Liebe geschlossen wurde, sollte nicht aus Nachlässigkeit zur Belastung werden.
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