
Viele Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige sind in ihrem beruflichen Alltag stark eingespannt. Sie kümmern sich um Kunden, Mitarbeiter und Finanzen – doch die eigene Absicherung für den Todesfall bleibt häufig ein blinder Fleck. Dabei kann gerade dieser Aspekt im Ernstfall über die Zukunft eines Unternehmens oder die finanzielle Sicherheit von Hinterbliebenen entscheiden.
Das finanzielle Risiko hinter dem Todesfall eines Unternehmers
Der plötzliche Tod einer Unternehmerin oder eines Unternehmers ist für die Familie und das Umfeld ein schwerer Schicksalsschlag. Doch während die emotionale Trauer im Vordergrund steht, beginnen im Hintergrund oft rasch wirtschaftliche Probleme – insbesondere, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung vorhanden ist.
Denn mit dem Tod endet zwar die unternehmerische Tätigkeit der Person – aber keineswegs deren finanzielle Verpflichtungen. Im Gegenteil: Viele Zahlungsverpflichtungen laufen ungehindert weiter oder werden sogar sofort fällig.
Typische Risiken und Belastungen im Todesfall eines Unternehmers sind:
Weiterlaufende Kredite und Darlehen
Banken und Kreditgeber interessiert es im ersten Schritt nicht, ob der Unternehmer verstorben ist. Raten müssen weiter gezahlt werden – sei es für Investitionen, Immobilien, Maschinen oder private Kredite. Oft verlangen Banken sogar eine sofortige Rückzahlung, wenn der Darlehensnehmer verstorben ist und keine Sicherheit vorhanden ist.
Bürgschaften und persönliche Haftung
Gerade bei Selbstständigen und Gesellschaftern ist es üblich, dass für Kredite persönliche Bürgschaften übernommen wurden. Diese werden mit dem Tod sofort fällig und gehen zulasten der Erben – egal ob diese das Unternehmen fortführen wollen oder nicht.
Steuerforderungen
Hinzu kommt das Thema Erbschaftsteuer. Der Tod eines Unternehmers kann erhebliche Steuerzahlungen auslösen – insbesondere dann, wenn Firmenanteile, Immobilien oder Betriebsvermögen vererbt werden. Für viele Hinterbliebene bedeutet das: hohe Steuerforderungen treffen auf geringe oder gar keine verfügbare Liquidität.
Ausgleichszahlungen an Mitgesellschafter oder Erben
In vielen Gesellschaftsverträgen ist geregelt, dass im Todesfall Anteile an verbliebene Gesellschafter verkauft oder Erben abgefunden werden müssen. Ohne finanzielle Reserven oder gezielte Absicherung kann das zu erheblichen Belastungen führen oder sogar das Unternehmen in seiner Existenz gefährden.
Fortführung des Unternehmens und Sicherung der Familie
Unabhängig von steuerlichen oder vertraglichen Verpflichtungen besteht fast immer kurzfristiger Kapitalbedarf:
- Gehälter müssen gezahlt werden
- Lieferanten fordern ihre Rechnungen
- Laufende Betriebskosten wie Miete, Leasing oder Versicherungen fallen weiter an
- Gleichzeitig muss die Familie privat versorgt werden
Wenn keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind – und das ist in kleinen und mittleren Unternehmen oft der Fall – entsteht schnell eine gefährliche Finanzierungslücke. Besonders kritisch ist, dass all diese Verpflichtungen sehr kurzfristig wirken. Entscheidungen müssen innerhalb weniger Tage oder Wochen getroffen werden. Ohne ausreichende Liquidität bleibt den Hinterbliebenen häufig keine andere Wahl, als:
- Unternehmensanteile unter Wert zu verkaufen
- Immobilien oder Vermögenswerte schnell zu veräußern
- oder das Unternehmen ganz aufzugeben
Damit droht nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch der Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how und in vielen Fällen einer gesamten Lebensleistung.
Die Risikolebensversicherung als unternehmerisches Steuerungsinstrument
Eine Risikolebensversicherung wird in diesem Zusammenhang häufig noch unterschätzt. Dabei lässt sich über eine gezielte Todesfallabsicherung genau diese Liquiditätslücke sehr einfach und kostengünstig schließen. Für Unternehmen und Selbstständige ergeben sich dabei verschiedene Einsatzmöglichkeiten:
- Absicherung von Unternehmenskrediten oder privaten Darlehen
- Schutz von Familienangehörigen vor finanzieller Überforderung
- Sicherstellung von Unternehmensfortführung oder geordneter Nachfolge
- Ausfinanzierung von Gesellschaftsverträgen (z. B. Abfindung von Erben)
- Schutz von Geschäftspartnern
Insbesondere die DELA Risikolebensversicherung bietet in diesem Kontext flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Mit nur wenigen Gesundheitsfragen schaffen es Vermittler, einen günstigen Schutz mit einem garantierten Beitrag und flexiblen Erhöhungsoptionen anzubieten. Dazu gibt es im Tarif aktiv Leben plus+ auch eine Verlängerungsoption sowie bei der Familienabsicherung Bonusleistungen für Kinder und bei Pflegebedürftigkeit.
Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Aus Sicht von Versicherungsmaklern lohnt zudem der Hinweis auf die steuerliche Gestaltung. damit die Leistung im Todesfall unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei an das Unternehmen oder die Hinterbliebenen fließen. Hier ist für Versicherungsmakler eine individuelle Beratung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern sinnvoll und empfehlenswert.
Auch die klare vertragliche Regelung – etwa im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags oder eines Ehevertrags – sollte Teil der Beratung sein. Eine gut strukturierte Risikolebensversicherung kann im Ernstfall nicht nur Liquidität sichern, sondern auch Streitigkeiten zwischen Erben, Geschäftspartnern oder Kreditgebern vermeiden.
Ein oft übersehener Teil ganzheitlicher Vorsorgeberatung
Für Versicherungsmakler ergibt sich damit ein wichtiges Handlungsfeld. Während Themen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung oder Altersvorsorge oft präsent sind, bleibt der Schutz im Todesfall häufig unzureichend geregelt. Dabei lässt sich gerade über die Risikolebensversicherung eine Absicherung schaffen, die im Verhältnis zu anderen Vorsorgeformen äußerst kostengünstig ist und gleichzeitig den größten finanziellen Effekt im Ernstfall bietet.
Familie und Unternehmen sichern
Die Risikolebensversicherung sollte bei der Absicherung von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern einen festen Platz haben – nicht nur zum Schutz der Familie, sondern auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens. Wer im Todesfall Liquidität bereitstellt, verschafft seinen Hinterbliebenen und Geschäftspartnern wertvolle Zeit, Handlungsspielraum und Sicherheit.
Gerade im Beratungsgespräch mit Unternehmerkunden lohnt es sich für Vermittler daher, gezielt nach bestehenden Darlehen, Beteiligungsverhältnissen und Nachfolgeregelungen zu fragen. Denn oft zeigt sich erst im Detail, wie groß der individuelle Absicherungsbedarf tatsächlich ist.
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