Rechtsanwalt Lutz Arnold: „Risikolebensversicherung bietet viele Steuervorteile“

Steuervorteile
Steuervorteile

Die Steuer ist für viele Menschen ein leidiges Thema. Natürlich ist sie ein Muss, aber gerade für Unternehmer kann sie eine hochkomplexe Angelegenheit sein. Die Risikolebensversicherung ist ein nützliches Instrument, um Eure Kunden steuerlich zu entlasten. Und somit auch eine Chance für Euch, sich als wertvollen Dienstleister zu platzieren. Wie das genau funktioniert und welche Steuervorteile Eure Kunden im besten Fall haben, darüber haben wir mit dem Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. aus Berlin gesprochen.

Redaktion: Herr Arnold, wie läuft das eigentlich genau mit der Risikoleben und der Steuer?

Lutz Arnold: Zunächst hat die Risikoleben den Sinn, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Dann hat auch Vater Staat erkannt, dass hier einiges zu holen ist. Und somit die Risikolebensversicherung mit Erbschaftssteuer belegt. 

Redaktion: Welche Auswirkung hat das?

Lutz Arnold: Wenn Herr und Frau Mustermann jeweils eine Risikolebensversicherung abschließen über eine Summe von 100.000 Euro und keinen Begünstigten für die Police benennen, fällt die Auszahlung der Risikoleben in die Erbmasse. Dann wird sie besteuert, sofern das Gesamterbe so die gesetzlichen Freibeträge für die Angehörigen übersteigt. Setzen Herr und Frau Mustermann direkt eine begünstige Person ein, dann fällt das Geld nicht in die Erbmasse und Erbschaftssteuerfreibeträge werden nicht belastet. Denn in diesem Fall erhält die Person die Auszahlung direkt vom Versicherer und nicht vom Erblasser. Ein wichtiger Steuervorteil.

Redaktion: Wie würde ich das Ganze denn am besten für den Kunden gestalten?

Lutz Arnold: Für Verheiratete ist eine Option, sich gemeinsam mit einer Risikoleben zu versichern. Dann sind beide Personen Versicherungsnehmer und beide Begünstigte. So wird die Auszahlungssumme nur zur Hälfte auf Freibeträge angerechnet.

Redaktion: Dementsprechend sollten nicht verheiratete Paare anders abgesichert werden?

Lutz Arnold: Unbedingt! Denn bei Paaren, die nicht verheiratet sind, hat die hinterbliebene Person nur 20.000 Euro Freibetrag. Auf alles Erbe, was darüber hinaus anfällt, muss ich dann 30 Prozent Steuern zahlen.

Redaktion: Und wie können Makler dann vorgehen?

Lutz Arnold: Jeder der Partner schließt eine Risikolebensversicherung ab. Aber jetzt kommt der Knackpunkt: Ich versichere nicht mein Ableben. Sondern das meines Partners. Trotzdem bin ich Versicherungsnehmer. Und ich bin gleichzeitig Begünstigter. Das nennt man dann einen „Über-Kreuz-Vertrag“. Dadurch haben beide Beteiligten im Falle einer Auszahlung komplette Steuerfreiheit. Aber auch Ehepaare, bei denen das Gesamterbe voraussichtlich relativ hoch ausfällt, können von so einem Gebilde profitieren. Bei kinderlosen Paaren, wo möglicherweise die Eltern Begünstigte sind, ist das ebenfalls sinnvoll. Denn Eltern haben nur einen Freibetrag von 100.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. Das gilt übrigens nicht nur für Paare, sondern auch für jedwede andere Konstellation.

Redaktion: Welche zum Beispiel?

Lutz Arnold: Ein sehr prominentes Beispiel sind natürlich Geschäftspartner. Nehmen wir eine gemeinsame Firma mit 50 Prozent der Anteile auf beiden Seiten. Bei einem Todesfall geht, zumindest theoretisch, der Anteil des Verstorbenen via Erbschaft an die Familie.

Redaktion: Theoretisch? Das bedeutet, praktisch läuft es anders?

Lutz Arnold: Ja, in der Regel schon. Denn zumeist haben Gesellschafter vertraglich geregelt, dass der verbliebene Partner die Geschäftsanteile übernimmt. Aber natürlich gehen auch die Erben nicht leer aus. Denn die vertragliche Vereinbarung besteht zumeist darin, dass der Geschäftspartner die Erben für den Erhalt der Anteile auszahlen muss.

Redaktion: Für den Fall wird ja auch nicht jeder Geld zurückgelegt haben?

Lutz Arnold: Absolut richtig. Für die Auszahlung der Erben eines Geschäftspartners kann das unter Umständen eine ziemlich hohe Summe sein. Die Lösung für dieses Problem ist ebenfalls eine Risikolebensversicherung. Und zwar auch mit einem „Über-Kreuz-Vertrag“, in dem sich Geschäftspartner „überkreuz“ einsetzen und als Versicherungsnehmer das Leben des anderen versichern. So erhält der verbliebene Geschäftspartner die Versicherungssumme und kann damit die Hinterbliebenen seines verstorbenen Partners auszahlen. Damit ist die Zukunft der Firma und die der Erben abgesichert. Sie sehen also, dass Makler mit der richtigen Konstellation an Risikolebensversicherung ihren Kunden einen sehr wichtigen Service angedeihen lassen können. Die Steuervorteile sind nicht zu unterschätzen.

Redaktion: Herr Arnold, vielen Dank für diesen ausgesprochen interessanten Einblick!

Lutz Arnold: Sehr gerne, jederzeit wieder!

Titelbild: ©Lutz Arnold