Was ändert sich für Vermittler mit WhatsApp for Business?

WhatsApp Business
WhatsApp Business

Der zu Facebook gehörende Messenger WhatsApp ist einer der wichtigsten Kommunikationskanäle unserer Zeit. Eine Milliarde Menschen nutzen den Dienst mittlerweile jeden Tag, wie das Unternehmen selbst mitteilt. Dabei versenden sie 55 Milliarden Nachrichten, 4,5 Milliarden Fotos und 1 Milliarde Videos. Auch hierzulande erfreut sich WhatsApp großer Beliebtheit. Zwar veröffentlicht WhatsApp keine Einzeldaten für Einzelmärkte. Aber die Software-as-a-Service Plattform messengerpeople hat errechnet, dass in Deutschland rund 50 Millionen Menschen den Dienst nutzen. Unter ihnen natürlich auch zahlreiche Vermittler. Und ihre Kunden. Die bestehenden rechtlichen Probleme soll WhatsApp Business lösen. Klappt das?

Verlockende Gefahr

Dass Vermittler WhatsApp bereits in der Kundenkommunikation nutzen, ist bekannt. Obwohl es bisher eigentlich illegal war. In Anbetracht der Ergebnisse einer YouGov-Studie ist die Inkaufnahme dieses Risikos aber auch ein Stück weit nachvollziehbar. Demnach ist jeder fünfte Befragte der Meinung, dass die Kommunikation per WhatsApp zwischen Kunden und Unternehmen „längst überfällig“ ist. Der Studie ist ebenfalls zu entnehmen, dass 42 Prozent der Nutzer, die sich eine Kommunikation mit Unternehmen vorstellen können, auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen würden.

Warum bisher illegal?

Der größte Hemmschuh der vertrieblichen WhatsApp-Nutzung war bisher der Datenschutz. Aus Sicht des Datenschutzes liegt das größte Problem immer noch bei der Synchronisation der Kontaktdaten. Denn jeder Nutzer gewährt WhatsApp Zugriff auf sein Adressbuch. Problematisch ist das insbesondere bei Kontakten, die keine WhatsApp-Nutzer sind. Aber diese haben den Geschäftsbedingungen von WhatsApp nicht zugestimmt und somit auch nicht der Weitergabe ihrer Daten. Im Gegensatz zu WhatsApp-Nutzern. Zusätzlich landen die Daten auf amerikanischen Servern, die bekanntermaßen aus europäischer Datenschutzperspektive als unsicher gelten. Während die Business-Schnittstelle von WhatsApp Möglichkeiten bietet, um genau das zu verhindern, kann die App das nicht.

Mögliche Lösungen für den Datenschutz

Eine Lösung wären nach Ansicht von Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei FPS, Exchange-Container. Mit diesen Anwendungen fürs Smartphone können Nutzer einzelne Apps isolieren, so auch WhatsApp. Und damit einen Zugriff auf das Adressbuch verhindern.

“Die Container-Lösung ist sicherlich die sicherste, allerdings auch ein wenig aufwändig. Tendenziell machen das eher große Unternehmen, da es Zeit und Kosten verursacht.”  Dr. Hauke Hansen, Rechtsanwalt Kanzlei FPS

Für Einzelmakler dürfte das also eher schwierig sein. Zusätzlich bieten iPhones und neuere Android Smartphones die Möglichkeit, WhatsApps Synchronisation zu unterbrechen. Das geht jeweils über die Einstellungen des Geräts. Problem hierbei ist, dass eine Synchronisation nicht rückgängig gemacht werden kann. Sprich: Nur neue Kontakte wären so geschützt.

Einwilligung bleibt unverzichtbar

Zur gewerblichen Nutzung hat WhatsApp seine AGB für Kunden ergänzt. Sie weisen jetzt explizit darauf hin, dass die gewerbliche Kommunikation möglich ist. Etwa „Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing.“ Explizit ist auch von „Nachrichten mit Marketing, die ein Angebot für etwas enthalten könnten, das dich möglicherweise interessiert,“ die Rede. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bleibt jedoch eine Einwilligung des Kunden in die Kommunikation über WhatsApp als Rechtsgrundlage unverzichtbar. Diese holen sich Vermittler im besten Fall über einen Link auf der eigenen Homepage ein. So erfolgt auch der Erstkontakt nicht ohne Rechtsgrundlage.

Und nun?

Unterm Strich bleibt also die Erkenntnis: Die WhatsApp Business App bringt aus datenschutzrechtlicher Sicht kaum Veränderung. Der Datenfluss in die USA ist immer noch ein entscheidender Faktor, ebenso wie die Synchronisierung der Adressbücher. Fachanwalt Hansen resümiert: „Bis auf ein paar neue Funktionen hat sich in Bezug auf den Datenschutz kaum etwas geändert.” Während also die WhatsApp Business API umfassende Chancen bietet, um alte Probleme zu lösen, tritt die App auf der Stelle. Und bleibt somit für Vermittler ein rechtliches Risiko.

Quellen: WhatsApp; messengerpeople; internet world business; Deutsche Handwerkszeitung

Titelbild: ©bernardbodo/fotolia.com