DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Vermieter mit Kreditverpflichtungen

DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Vermieter mit Kreditverpflichtungen
DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Vermieter mit Kreditverpflichtungen

Eine vermietete Immobilie als Altersvorsorge, Geld- und Wertanlage: Für viele Menschen ist das immer noch eine ideale Form der Vorsorge. Natürlich zahlen die wenigstens den Kaufpreis für eine Immobilie aus der eigenen Tasche, sondern finanzieren ihn. Dafür will die Bank Sicherheiten: Die Immobilie selbst ist eine solche Sicherheit, aber die Bank möchte auch, dass die Kreditnehmer sich absichern. Und da kommt die Risikolebensversicherung der DELA ins Spiel.

Warum benötigt diese Zielgruppe eine Risikolebensversicherung?

Wer eine Immobilie zur Vermietung kauft und finanzieren lässt, der muss diese Kreditverpflichtung für den Fall absichern, dass ihm etwas zustößt und er als Kreditnehmer ausfällt. In der Regel fordern die Banken deshalb einen Todesfallschutz, wenn sie eine Immobilie finanzieren. Mit der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung kann die offene Kreditverpflichtung getilgt werden, sodass die Immobilie lastenfrei ist. Die Absicherung mit einer Risikolebensversicherung ist aber nicht nur für die Bank wichtig, sondern auch für die Hinterbliebenen des Kreditnehmers: Stößt ihr oder ihm etwas zu, tilgt die Versicherungssumme die Restschuld: Die Hinterbliebenen erben dann eine Immobilie ohne finanzielle Lasten. Berechnen Vermittler und Kunden die erforderliche Versicherungssumme, sollten sie eine gegebenenfalls anfallende Vorfälligkeitsentschädigung mit in ihre Rechnung einbeziehen. Eine solche Entschädigung berechnet die Bank bei einer Aufhebung des Kreditvertrages vor Ende der Zinsbindung für die Zinsen, die sie nicht mehr mit dem Kreditvertrag verdienen kann.

Was spricht für die DELA als Versicherer?

Die Versicherungssumme der DELA Risikolebensversicherung lässt sich exakt für die individuellen Kundenbedürfnisse ermitteln und an die Finanzierungsverpflichtung anpassen. Der Vermieter kann zum einen eine linear fallende Versicherungssumme wählen: Hier reduziert sich die Versicherungssumme mit jedem Jahr Laufzeit um einen festen Prozentsatz – abhängig von der Laufzeit. Bei 20 Jahren Laufzeit sind es etwa 5 Prozent weniger Versicherungssumme pro Jahr, bei zehn Jahren sind es zehn Prozent.

Alternativ kann der Vermieter die Versicherungssumme auf den Euro genau an die Restschuld angleichen – möglich macht das die annuitätisch fallende Versicherungssumme. Vermittler und Kunde geben dabei im Online-Rechner der DELA neben der Finanzierungssumme Zins und Tilgung an und die DELA unterbreitet ein Angebot, bei dem sich die Versicherungssumme exakt an der Restschuld des Kunden orientiert.

Das Abgleichen von Restschuld und Versicherungssumme macht eine Risikolebensversicherung deutlich günstiger als ein Modell mit einer konstanten Versicherungssumme. Dennoch kann die konstante Variante für den Kunden vorteilhafter sein, um etwa ein finanzielles Polster für die Familie vorzuhalten.

So punkten Vermittler bei Vermietern

Mit einer kompetenten Beratung zur DELA-Risikolebensversicherung können Vermittler Kunden eng an sich binden – vor allem, wenn die Beratung bares Geld wert ist. Das ist der Fall, wenn Vermittler und Kunde die Risikolebensversicherung gemeinsam steuerlich günstig gestalten. Möglich macht das die Gestaltung einer Lebensversicherung “über Kreuz”. Damit sichert die Partnerin oder der Partner das Leben des Vermieters mit einer eigenen Risikolebensversicherung ab. Das hat zur Folge, dass im Todesfall der Hinterbliebene Ansprüche aus einem eigenen Versicherungsvertrag ausgezahlt bekommt und die Versicherungssumme nicht besteuert wird. Solche finanziellen Überlegungen sollten Vermieter zusammen mit ihrem Partner und dem Steuerberater unbedingt anstellen, bevor die Risikolebensversicherung abgeschlossen wird.

Mit einer DELA-Risikolebensversicherung bleiben Vermieter zudem flexibel: Die Risikolebensversicherung der DELA kann monatlich gekündigt werden. So kann der Schutz vorzeitig beendet werden, wenn die Hypothek durch Sondertilgungen schneller als gedacht gekündigt und abgelöst werden kann. Sinnvoll kann für Vermieter zudem die Ergänzung um den Zusatzschutz bei schweren Krankheiten sein. Solche Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt bringen Vermieter mit einer laufenden Finanzierung nicht selten in eine finanzielle Belastungssituation, weil das Arbeitseinkommen sinkt oder sogar ganz wegfällt. Mit der versicherten Sonderzahlung in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme bei Eintritt einer der versicherten Krankheiten verschaffen Vermieter sich finanziellen Spielraum, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. So stellen Vermieter sicher, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.

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