DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Existenzgründer

DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Existenzgründer
DELA Risikolebensversicherung: Sicherheit für Existenzgründer

Existenzgründer sind für Vermittler eine interessante Zielgruppe: Sie haben vom ersten Tag ihrer betrieblichen Laufbahn ein Absicherungsbedürfnis, das im Laufe der Jahre bei erfolgreichen Unternehmen steigt. Wer sich als Vermittler um die Gründer richtig kümmert, begleitet vielleicht schon ein paar Jahre später ein wachstumsstarkes Unternehmen mit Umsatzpotenzial im Bereich der Vorsorge. Der Einstieg in eine solche Beratung und Begleitung kann die Risikolebensversicherung der DELA sein.

Warum benötigt diese Zielgruppe eine Risikolebensversicherung?

Existenzgründer haben mit dem Einstieg in das Unternehmertum in vielen Fällen einen höheren Kapitalbedarf, den sie etwa durch Kredite decken. Die Kreditgeber auf der anderen haben ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, denn dem Kredit stehen kaum Sachwerte, sondern meist nur eine unternehmerische Idee gegenüber. Deshalb ist es den Banken und anderen Geldgebern auch wichtig, den Ideengeber und damit den Existenzgründer selbst abzusichern. Eine Risikolebensversicherung mit Abtretung der Ansprüche an den Geldgeber als Ergänzung zu einem Kreditgeschäft ist daher in der Regel ein Muss.

Bei zwei oder mehr Gründern stehen aber auch die Geschäftspartner untereinander in der Pflicht. Sie gehen eine gemeinsame Verpflichtung ein, für die sie auch gemeinsam einstehen müssen. Und das bedeutet auch: Verstirbt ein Gründer, gehen seine Verpflichtungen auf die Geschäftspartner über. Eine Risikolebensversicherung federt die Last dieser Verpflichtung deutlich ab. Und natürlich wollen Gründer auch ihren Familien und Ehe- oder Lebenspartnern gegenüber mit einer Risikolebensversicherung finanzielle Sicherheit schaffen.

Was spricht für die DELA als Versicherer?

Gerade für Praxisgründer ist die DELA ein perfekter Ansprechpartner. Zum einen bieten die Annahmerichtlinien bei der Praxisfinanzierung einen vereinfachten Zugang zum Schutz. Bis zu einer Versicherungssumme von 600.000 Euro reicht beim Antragsteller die Gesundheitserklärung durch die Antragsfragen, wenn die Gründung noch keine sechs Monate her und der Gründer jünger als 46 Jahre ist. Bei über 46-Jährigen ist der vereinfachte Zugang bis zu einer Versicherungssumme von 400.000 Euro möglich.

So wichtig der Schutz der Risikolebensversicherung für Existenzgründer ist, so wenig Beitrag wie möglich darf der Schutz in der Gründungsphase kosten, um das meist ohnehin strapazierte Budget nicht zu weit ausreizen zu müssen. Deswegen ist neben einem im Marktvergleich preiswerten Beitrag die Verlässlichkeit wichtig: Die DELA garantiert für die gesamte Laufzeit einen konstanten Beitrag.

Wenn Existenzgründer in den Markt einsteigen, bieten sich zahlreiche Chancen: Und so kann aus einer kleinen Zwei-Mann-Bude schnell ein mittelständisches Unternehmen werden. Gut, wenn dann die finanzielle Absicherung mitwachsen kann: Eine Nachversicherungsoption erlaubt es, den Schutz zu erhöhen – im Tarif aktiv Leben plus+ sogar unabhängig von bestimmten Lebensereignissen.

So punkten Vermittler bei Unternehmern

Die Risikolebensversicherung der DELA ist so agil und dynamisch, wie die meisten Gründer selbst in ihrem eigenen Unternehmen agieren. Möglich macht das neben der Nachversicherungsgarantie und der Verlängerungsoption auch die vorgezogene Todesfallleistung im Tarif aktiv Leben plus+. Damit können Gründer bei einer schweren Erkrankung die Versicherungssumme dafür nutzen, die Zukunft des Unternehmens wirtschaftlich noch maßgeblich zu beeinflussen.

Neben der finanziellen Absicherung der Familie und des Geschäftspartners steht bei Existenzgründern immer auch die Absicherung der Arbeitskraft im Fokus. Neben einer klassischen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung können auch die Zusatzbausteine der DELA Risikolebensversicherung hier eine entscheidende Rolle spielen: Auf Wunsch können Unternehmensgründer auch die Sofortzahlung bei Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt vereinbaren. Erkrankt die versicherte Person an einer oder mehreren dieser Krankheiten, werden zehn Prozent der Versicherungssumme zusätzlich ausgezahlt. Damit sind Unternehmer und Unternehmen für einen solchen Schicksalsschlag zusätzlich finanziell gewappnet und schaffen mit einer weiteren Arbeitskraftabsicherung eine finanzielle Brandmauer für Notfälle.

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