Risikolebensversicherung für Kinder: So sind die Weichen gestellt

Risikolebensversicherung für Kinder: So sind die Weichen gestellt

Die meisten Eltern haben für ihre Kinder mit einer Risikolebensversicherung finanziell vorgesorgt. Damit möchten sie sicherstellen, dass die wirtschaftliche Zukunft der Kinder wie die Finanzierung der Ausbildung und der Start in ein eigenständiges Leben gut abgesichert sind.

Verstirbt lediglich ein Elternteil, stellt der Überlebende in aller Regel die Weichen, damit die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung und andere finanzielle Reserven bei den Kindern ankommen, wenn sie diese benötigen. Was aber, wenn beide Eltern sterben und die Kinder noch klein sind? Auch diesen Fall sollten Eltern bedenken und entsprechend vorsorgen.

Schritt 1: die Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern gemeinsam oder auch ein alleinerziehender Elternteil allein festlegen, wer sich um die Kinder kümmern soll, wenn ihnen etwas zustößt. Zwar entscheidet final das Familiengericht, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält. Liegt aber eine Sorgerechtsverfügung vor, orientiert sich das Familiengericht an den Wünschen der Eltern. Dann überträgt es das Sorgerecht meist an die gewünschte Person.

Wichtig ist, dass die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil sich vorab Gedanken machen und eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Denn anders als viele Eltern annehmen, ist es keinesfalls so, dass die eigenen Eltern oder die Geschwister die Fürsorge automatisch erhalten, geschweige denn die Taufpaten. Eltern können mit einer Sorgerechtsverfügung zudem auch bestimmen, wer das Sorgerecht auf keinen Fall erhalten soll. Etwa der andere Elternteil, wenn er eine Gefahr für das Kind darstellen kann oder unzuverlässig ist. Ein solches ablehnendes Votum sollte aber immer gut begründet sein, damit das Familiengericht auch eine Entscheidungsgrundlage hat.

Schritt 2: die finanzielle Absicherung

Wenn die Eltern versterben und eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, dann fällt die Versicherungssumme der versicherten Eltern in der Regel über das Erbe an die Kinder. Und für diese Situation sollten Eltern sich Gedanken machen. Soll die Person, die als Vormund für das Kind oder die Kinder vorgesehen ist, auch die Versicherungssumme erhalten? Soll eine dritte Person die Vermögenssorge für die Kinder separat übernehmen und zum Beispiel mit dem Kapital einen Unterhalt finanzieren, der bis zum Ausbildungsende reicht? Oder sollen die Kinder mit Beginn der Ausbildung selbst über das vorhandene Kapital verfügen?

Keine leichte Entscheidung für die Eltern. Übertragen sie dem Vormund auch die Vermögensfürsorge, bleibt vielleicht ein ungutes Gefühl, ob das Geld dann wirklich zu 100 Prozent dem eigenen Nachwuchs zugute kommt. Schalten die Eltern eine dritte Person ein, versteht der Vormund das eventuell als Misstrauensvotum.

Es gibt kein Richtig oder Falsch

Tatsächlich kann man Eltern hier nicht zu der einen oder anderen Entscheidung raten. Es ist eine Entscheidung für die Eltern, die zwischen Vertrauen und Misstrauen oder auch zwischen Gewissen und der Gewissheit, dass sie nicht mehr erfahren werden, ob die eigene Entscheidung richtig oder falsch war, abwägen müssen.

Das gilt natürlich auch bei der Frage, ob und wann das Kind ggf. selbst auf das Vermögen zugreifen darf. Wenn Eltern heute diese Entscheidung treffen, sind die Kinder vielleicht erst zwei oder drei Jahre alt. Aber können sie überhaupt mit Geld umgehen? Diese Frage lässt sich kaum beantworten. Haben die Kinder jedoch den zehnten Geburtstag hinter sich, können Eltern vielleicht schon besser abschätzen, ob der eigene Nachwuchs eher „Mr. Money“ ist oder ein unglückliches Händchen für Geld hat. Und auch diese Einschätzung kann immer noch falsch sein und weiteren Änderungen unterliegen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist eine gute Ergänzung

Bei der finanziellen Planung für die Kinder zeigt sich in der Praxis, dass ein geteiltes Modell gut ist. Die Kinder erhalten mit der Volljährigkeit oder dem Ende der Schulzeit eine Summe X zur freien Verfügung – einsetzbar, um etwa die erste eigene Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort zu beziehen. Den Großteil des Kapitals verwaltet der Verantwortliche jedoch so, dass das Kind daraus eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung erhält. Bleibt dann nach Ausbildungsende noch Geld übrig, erhalten die Kinder dieses ausgezahlt.

Auf ähnliche Weise können Eltern auch bei der Aufteilung von Vormund und Vermögensverwalter verfahren. Der Vormund erhält vom Vermögensverwalter regelmäßige Zahlungen aus dem Kapital der Risikolebensversicherung, der Rest fließt dann den Kindern zu, wenn sie volljährig werden. Entweder als Kapital oder als eine Art Rente oder als Mischung aus beidem.

Titelbild: © Denis / stock.adobe.com