Wie bereits im vorangegangenen Teil beschrieben, ist eine der größten Herausforderungen bei der Erstellung von Dokumenten zur rechtlichen Vorsorge, den richtigen Weg zu finden. Egal, ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Sorgerechtsverfügung. Nachdem der Teil eins Bezug auf handschriftlich verfasste Dokumente und Ankreuzformulare nimmt, beleuchten wir nun die Erstellung der Vorsorgedokumente durch Juristen und Dienstleister. Denn nur sie können die Nachteile von handschriftlich ausgefüllten Vollmachten und Verfügungen oder Ankreuzformularen umgehen.
Ein abgerundeter Prozess
Rechtsanwälte und Notare sind die einzigen Berufsstände, die individuelle Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Patientenverfügungen oder ähnliches erstellen dürfen. Die Begründung ist simpel: Die Erstellung ist immer mit einer rechtlichen Beratung zum individuellen Einzelfall verbunden.
In der Regel beginnt die Beratung mit einem Vorgespräch mit den Mandanten, in dem alle Wünsche und rechtliche Besonderheiten besprochen werden. Daraufhin erstellt der Jurist dann die gewünschten Dokumente. In einem abschließenden Gespräch bespricht der Jurist dann die erstellten Inhalte und beantwortet noch offenen Fragen. Der Mandant bekommt seine Vollmachten und Verfügungen im Original ausgehändigt. Notare verwahren häufig die Originale bei sich und – auf ausdrücklichen Wunsch – besteht zudem die Möglichkeit, die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen.
Ein laufender Prozess
Eine weitere Betreuung oder Überprüfung auf gewünschte oder rechtlich notwendige Anpassungen erfolgt nicht. Dennoch: Es gibt im Laufe der Jahre häufig Anpassungs- oder Änderungsbedarf. Ein Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass Mandanten die bevollmächtigten Personen ändern möchten. Möglicherweise, weil ein Paar sich trennt, Kinder erwachsen werden, Familien ihre Immobilien kaufen oder verkaufen. Oder, weil sich Wünsche zur medizinischen, pflegerischen Behandlung oder Organspende in der Patientenverfügung ändern. Aber auch rechtlicher Anpassungsbedarf besteht häufig, weil sich gesetzliche Grundlagen oder BGH-Urteile ändern.
Es gilt ein einfacher, jedoch entscheidender Grundsatz. Quasi ein „Brandschutz”, der jedoch den wenigsten Menschen bewusst ist: Sämtliche Dokumente müssen den aktuell geltenden Gesetzen sowie der dann aktuellen Rechtsprechung entsprechen.
Das Motto „einmal richtig, immer richtig“ hat im Falle einer Vorsorgevollmacht kein Gewicht.
Ein aktiver Prozess
Da Rechtsanwälte, Notare ebenso wie Ärzte, Steuerberater und ähnliche Berufsstände dem Werbeverbot unterliegen, dürfen sie ihre Mandanten nicht aktiv auf die Überarbeitung der Vorsorgedokumente ansprechen. Mit der Folge, dass die Dokumente im Laufe der Jahre „veralten“ und nicht mehr vollumfänglich anzuerkennen sind. Dies kann letztendlich dazu führen, dass trotz Vorsorge- oder Generalvollmacht eine gerichtliche Betreuung veranlasst wird, die nicht im Interesse des Mandanten sind. Wichtig ist daher, dass Eure Kunden selbst aktiv werden und notwendige Änderungen prüfen sowie bei Bedarf vornehmen (lassen).
Ein weiterer „Nachteil“ im Vergleich zu den kostenfreien Ankreuzformularen oder handschriftlichen Dokumenten sind die Kosten. Und davon nicht zu wenig.
Hier mal beispielhaft ein grober Überblick: Rechtsanwälte können entweder nach vereinbarten Stundensatz ihre Leistungen vergüten lassen, oder nach der Gebührenordnung. Die Stundensätze sind natürlich regional sehr unterschiedlich unter 150 Euro pro Stunde ist jedoch selten ein kompetenter Fachanwalt zu finden. Inklusive Beratungsgesprächen und Erstellung sind ein Minimum von vier Stunden anzunehmen. Das entspräche rund 600 Euro, zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Nicht selten schlagen höhere Beträge zu Buche.
Ein alternativer Prozess
Diese nicht unerheblichen Kosten sind eines der häufigsten Gründe, dass Menschen ihre Vollmachten und Verfügungen nicht juristisch individuell erstellen zu lassen. Stattdessen tun sie entweder gar nichts, oder nutzen ein kostenfreies Formular. Und das, ohne zu wissen, welche Fallstricke damit verbunden sein können.
Eine gute Alternative sind daher die sogenannten Dienstleistungsunternehmen, die sich mit dem Thema der rechtlichen Vorsorge beschäftigen. Die Dienstleistung besteht aus der Erstellung der gewünschten Vollmachten und Verfügungen durch kooperierende Rechtsanwaltskanzleien, und darüber hinaus auch der Archivierung und Registrierung der Dokumente. Des Weiteren bieten alle Dienstleister eine Notfallkarte für ihre Kunden, mit denen schnell Informationen zur Verfügung stehen. Dieser Dokumentenzugang wird den Bevollmächtigten gewährt.
Eines der wichtigsten Vorteile ist neben dem günstigen Preis auch gegen eine geringe jährliche Gebühr der sogenannte Updateservice. Dieser gewährleistet eine regelmäßige inhaltliche und rechtliche Überprüfung der Vollmachten und Verfügungen sowie – bei Bedarf – meist kostenfreier Anpassung. Die bekanntesten Dienstleistungsunternehmen in Deutschland sind: Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Juradirekt GmbH, GFVVmbH. Im Detail gibt es kleinere Unterschiede in der Dienstleistung und Preisgestaltung.
Zusammengefasst kann man sagen, dass durch den standardisierten und teilweise digitalisierten Prozess zur Erstellung der Dokumente ein Kostenvorteil für die Kunden entsteht. Und: Ein echter Mehrwert, den Vermittler für Ihre Beratung nutzen können.
Ein Onlineprozess
Neben den oben genannten professionellen Dienstleistungsunternehmen gibt es inzwischen eine Reihe Onlineportale, auf denen Menschen kostenfrei oder für einen sehr geringen Beitrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können.
Leider ist hier jedoch absolute Vorsicht geboten. Einerseits werben die Portale mit Aussagen wie: „Von Ärzten und Anwälten erstellt“ oder „ohne Notar gültig“. Dies vermittelt eine falsche Sicherheit.
Auch wenn die Fragen und auszuwählende Antworten von Ärzten und Anwälten verfasst wurden, werden im Beauftragungsprozess die von Kunden ausgewählten Antworten leider nicht überprüft.
Für den Laien klingen die Antworten vielleicht logisch, medizinische oder rechtliche Probleme werden im Gegensatz zu der tatsächlichen Erstellung durch Juristen nicht hervorgehoben oder korrigiert. Genau wie bei Ankreuzformularen oder veralteten Dokumenten werden diese Probleme erst bekannt, wenn es zu spät ist. Wenn der Betreuungsfall durch Unfall oder schwere Krankheit eingetreten ist und dann die Dokumente ganz oder teilweise nicht akzeptiert werden.
Auch gibt es inzwischen Portale, auf den man sogar gleich digital unterschreiben kann. Hier besteht ebenfalls die große Gefahr der Nichtanerkenntnis. Die Dokumente müssen im Original und mit Originalunterschrift vorgelegt werden. Wie weit eine digitale Unterschrift von einer Originalunterschrift entfernt ist, haben wir häufig selbst schon gemerkt.
Die allermeisten Menschen wollen dieses Thema einmal regeln „und dann bitte nie wieder anschauen“ müssen. Damit dies möglich ist, braucht es eine professionelle Dienstleistung, die Vermittler nutzen können und damit einen wirklichen Mehrwert haben. Und zugleich auch rechtliche Sicherheit für ihre Kunden und zusätzliche Einnahmen durch neue Kunden, Cross-Selling und Servicevergütungen.
Titelbild: © Fotoliebe_AnjaGottschalk [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Über unseren Experten
Als Experte für Generationenberatung führt Steffen Moser mehrfach im Jahr die Masterclass of Generationconsulting an verschiedenen Standorten in Deutschland durch. Weitere Infos finden Interessierte unter diesem Link.