Selbstbestimmt vorsorgen und die Liebsten im Ernstfall zu entlasten. Um diese sorgenfreie Gewissheit zu garantieren, hat die DELA ein unverbindliches Tool entwickelt, das Vermittler bei der Beratung unterstützt. Der DELA Abschiedsplaner hilft Schritt für Schritt dabei, die eigene Beerdigung zu planen. Und gibt zugleich einen konkreten Rahmen für die Absicherungssumme. Damit die letzten Wünsche garantiert sind, wenn das Garantierte eintritt.
Darüber sprechen, solange es noch geht
Beerdigungen sind noch immer ein leidiges Thema unter den Deutschen. Der Tod gilt für knapp 40 Prozent aller Bundesbürger nach wie vor als Tabu, wie erst jüngst eine von der DELA bei YouGov beauftragte bevölkerungsrepräsentative Studie verdeutlichte. Zwar haben sich mehr als zwei Drittel der Befragten bereits Gedanken um ihren Tod gemacht, aber lediglich 13 Prozent stufen die korrekte Vorsorge als Priorität ein.
Doch warum lassen es also viele darauf ankommen, dass sich die Hinterbliebenen mit Themen konfrontiert sehen, die Betroffene selbst zu Lebzeiten nicht anpacken wollten? Die Corona-Krise hatte mit unerwarteten Todesfällen für ein gestiegenes Bewusstsein in den Köpfen der Menschen gesorgt, nicht aber für ein nachhaltiges Umdenken. Walter Capellmann, Generalbevollmächtigter der DELA Deutschland, erläuterte im Interview die Chancen der damaligen Situation:
„Nicht mit der Tür ins Haus fallen und übers Sterben reden, sondern den Kunden helfen, Möglichkeiten für den letzten Tag vorzubereiten. Um sicher zu sein, dass alles gut geregelt ist.“
Die DELA Sterbegeldversicherung sichert die Wunschbestattung mit bis zu 20.000 Euro ab. Nichtsdestotrotz kann der Wunschabschied allerdings mehr oder auch weniger kosten. In welchem finanziellen Rahmen sich die Wünsche bewegen und was es überhaupt für Möglichkeiten gibt, fasst nun der Abschiedsplaner zusammen.
Der Abschiedsplaner im Überblick
Das Wichtigste vorweg: Was ist der Abschiedsplaner überhaupt? Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Tool, bereitgestellt von der DELA, der Kunden in sechs einfachen Schritten dabei helfen soll, sich mit ihrem Abschied auseinanderzusetzen. Sie können ihre Wunschbestattung planen, die Kosten dafür ermitteln und somit errechnen, welche Summe sie für ihre Beerdigung absichern sollten. Der Service ist für Versicherte der DELA ein kostenloses Angebot.
Dabei gibt es die folgenden sechs Schritte:
- Bestattungsform
- Grabstelle
- Organisatorisches
- Beisetzung und Trauerfeier
- Gedenkschmuck
- Zusammenfassung
Im Folgenden gehen wir zu den einzelnen Schritten ins Detail.
Feuer, Wasser, Erde, Baum?
Im ersten Schritt lässt sich zwischen den jeweiligen Bestattungsformen wählen. Hier erläutert die DELA nicht nur die Erd- und die Feuerbestattung, auch die Baumbestattung ist nun Teil des Repertoires. Neben diesen drei Hauptkategorien können Kunden weitere Bestattungsformen wählen. Eine Liste mit Beispielen findet sich ebenfalls im ersten Schritt des Abschiedsplaners. Diese beinhaltet beispielsweise Seebestattungen. Welche Bestattungsform tatsächlich möglich ist, ist abhängig von den Regeln des jeweiligen Bundeslands. Auch die Überführung des Leichnams aus dem Ausland lässt sich hier bereits festlegen.
Die ewige Ruhestätte
„Der Sarg ist eine Investition in die Zukunft“, erklärt Sargbauer Jürgen Stahl im Interview. Auch erinnert er daran, dass sowohl für Erd- als auch für die Feuerbestattung ein Sarg nötig ist. Im zweiten Schritt des DELA Abschiedsplaners lässt sich hierfür aus einer Auswahl verschiedener Design- und Preisklassen wählen. Auch eine Auswahl an Urnen zeigt die Seite. Ob aus Holz, Metall, farbig oder mit schlichter Gravur. Nicht nur finanziell kann der Vermittler seinem Kunden hier eine präzise Übersicht bieten. Jedes Produkt enthält zudem eine kurze Beschreibung. Einberechnet wird außerdem die Bestattung per se.
Letzte Worte planen
Zu Organisieren gibt es so einiges, wenn ein geliebter Mensch dahinscheidet. Der Teil „Organisatorisches“ des Abschiedsplaners setzt sich hierzu mit den Feinheiten des Abschieds auseinander. Soll es eine Traueranzeige geben? Und falls ja, wie groß? Auch Trauerkarten lassen sich von 50 bis 200 Stück bereits einberechnen. Mit jeweiligen Fixkosten kalkuliert dieser Schritt auf Wunsch zudem eine Haushaltsauflösung sowie die Nachlassregelung mit ein.
Geschmäcker sind verschieden
… und um sicher zu stellen, dass sowohl die Musik als auch der Blumenschmuck den eigenen Vorstellungen entsprechen, können Betroffene im vierten Schritt die Feinheiten für Beisetzung und Trauerfeier festlegen. Die Möglichkeiten reichen hier von einem Orgelspieler bis hin zum Streichquartett am Grab. Für alle, denen Queens Bohemian Rhapsody zu ausgefallen erscheinen mag, stellt die DELA zudem eine kostenlose Spotify Play List für einen emotionalen Soundtrack zur Verfügung. Je nach Bestattungsart kommen verschiedene Möglichkeiten der Blumendekoration zum Einsatz. Ob für die Urne oder Trauerkränze, der Abschiedsplaner kalkuliert jeden Wunsch ein. Ebenso wie eine mögliche Grabpflege. Auch der Trauerschmaus lässt sich hier nach Anzahl der Personen berechnen.
Einen bleibenden Eindruck machen
Nun nimmt der Kunde seinen Angehörigen die größte Last von den Schultern, wenn im Ernstfall bereits alle Angelegenheiten geregelt sind. Zu wissen, wo die Dokumente liegen, welcher Bestatter die Beisetzung durchführt und in welchem Gewand die oder der Tote beigesetzt werden möchten, ist nicht zuletzt in Zeiten der Trauer ein Geschenk. Und dennoch möchten manche ihren Hinterbliebenen noch ein letztes, physisches Geschenk machen. Auch das berücksichtigt der Abschiedsplaner im vorletzten Schritt ein. Der Planende kann hier aus einer Reihe Medaillons, personalisierten Anhängern oder anderen Erinnerungsstücken wählen.
Weitere und letzte Schritte
Nach Abschluss der letzten Planungsphase fasst der Abschiedsplaner alle Wünsche zusammen. Die Übersicht der Planung kann abschließend als PDF heruntergeladen und den Vorsorgeunterlagen beigefügt werden. Parallel können Vermittler ein unverbindliches Angebot zur DELA Sterbegeldversicherung erstellen. Den Abschiedsplaner finden Interessierte zum ausprobieren auf der Website oder auf dem Maklerportal.
Titelbild: © Jirapong/stock.adobe.com
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