Benefits für Unternehmen: So unterstützt die Regierung

Benefits für Unternehmen: Unterstützung im neuen Jahr
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Inflationsausgleich, Energiebonus, Home-Office-Pauschale: Die Regierung bringt im neuen Jahr einige Benefits für Unternehmen, um die finanziellen Rückschläge aufzufangen. Um welche handelt es sich dabei? Wir haben nachgeforscht.

100 Milliarden Euro zur Entlastung

„Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht“ – so steht es auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen. Ihr Gesamtvolumen umfasst rund 100 Milliarden Euro, wovon 65 Milliarden allein auf das dritte Paket entfallen. Außerdem leitet die Regierung Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation ein. Ein umfassender Abwehrschirm soll die Auswirkungen der steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucher und Unternehmen abfedern.

Die ersten beiden Entlastungspakete umfassten zum Beispiel das 9-Euro-Ticket, mit dem Bundesbürger zwischen Juni und August 2022 für nur neun Euro den gesamten Nahverkehr nutzen konnten, den Wegfall der EEG-Umlage seit dem 1. Juli, einen Heizkostenzuschuss, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sowie den Kinderbonus 2022. Diese Entlastungen kamen für gewöhnlich in Form einer einmaligen Zahlung in Höhe von mehreren hundert Euro.

Entlastungspaket Nummer drei

Nachdem die ersten beiden Entlastungspakete bereits im vergangenen Jahr größtenteils durchgelaufen sind, folgt 2023 das dritte. Die meisten Veränderungen sind im Jahressteuergesetz 2022 verankert, dem der Bundesrat am 16. Dezember zugestimmt hat.

Unter anderem umfasst das Entlastungspaket:

  • Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro (ab 1. Januar).
  • Eine verbesserte Homeoffice-Pauschale. Arbeitnehmer können nun maximal 210 Tage Homeoffice anrechnen lassen und pro Tag bei der Einkommenssteuer Werbekosten in Höhe von sechs Euro abziehen. Höchstens sind das also 1.260 Euro im Jahr.
  • Die Inflationsausgleichprämie: Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 3.000 Euro zukommen lassen.
  • Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende steigt auf 4.260 Euro.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Grundfreibetrag erhöht. Im neuen Jahr liegt dieser jetzt bei 10.908 Euro – erst bei einem höheren Einkommen fällt die Einkommenssteuer an. Ebenso gibt es beim Solidaritätszuschlag eine höhere Freigrenze (von 16.956 Euro auf 17.543 Euro). Im kommenden Jahr soll sie noch höher liegen. Die Zahl derjenigen, die noch einen Solidaritätszuschlag zahlen, schrumpft demnach weiter.
Und zuletzt werden Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 liegen nun bei vier Prozentpunkten.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm

Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine und dem damit in Verbindung stehenden Ausbleiben von Gaslieferungen sind die Energiekosten deutlich angestiegen. Mit einem umfassenden Abwehrschirm will die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Bundesbürger abschwächen. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel:

  • Ausweitung des Energieangebots sowie Senkung des Verbrauchs.
  • Einführung einer Strompreisbremse.
  • Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiesektor.

Konkret ist geplant, die Bürger hinsichtlich ihrer Gas- und Strompreise ab März zu entlasten. Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Beim Strom ist ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Nach dem Start sollen die Vergünstigungen rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Entlastung in der Mobilität

Zuletzt gibt es mehrere Entlastungen im Sektor Mobilität. So soll im Laufe des Jahres das 49-Euro-Ticket erscheinen, das den gesamten Nahverkehr in Deutschland abdeckt. Ursprünglich war ein Start zum Jahresbeginn geplant, nun sind März und April im Gespräch.

Besitzer von Plug-in-Hybrid-Autos erhalten im neuen Jahr keine Förderung durch den Bund mehr. Auch für reine Elektro-Fahrzeuge fällt weniger Förderung an: Der staatliche Anteil sinkt von 6.000 Euro auf 4.500 Euro. Ab dem 1. September sind nur noch private Nutzer in der Lage, Förderung zu beziehen.

Weitere Informationen dazu stellt das Bundesministerium der Finanzen bereit.

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