Risikolebensversicherungen für Paare: Bloß keinen Fehler machen!

Risikolebensversicherungen für Paare: Bloß keinen Fehler machen!
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Wenn sich Paare entschließen, ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen, dann gehen sie meist auch gegenseitige finanzielle Verpflichtungen ein. Damit diese nicht am Ende einem Partner allein zufallen, falls dem anderen etwas zustößt, sollte man die Thematik als Vermittler ansprechen und eine Absicherung anbieten. Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich solche Verpflichtungen perfekt absichern. Allerdings machen viele Paare bei der Absicherung ärgerliche und auch teure Fehler. Gute Vermittler helfen dabei, diese zu vermeiden.

Risikolebensversicherung: Auch an die Steuer denken!

Die meisten Menschen machen sich über die steuerlichen Komponenten einer Risikolebensversicherung keine Gedanken. Problematisch wird es dann, wenn auch der Vermittler seine Kunden nicht auf steuerliche Fragestellungen hinweist. Das rächt sich im Leistungsfall. Denn grundsätzlich erhält der versicherte Kunde die Versicherungsleistung steuerfrei. Aber was, wenn er gleichzeitig versicherte Person ist, was in den meisten Verträgen genau so vereinbart wird? Die Versicherungssumme fließt dann in die Erbmasse und wird an den Erben ausgezahlt – allerdings erst nach Abzug der Erbschaftssteuer; und die kann recht hoch ausfallen. Je nach Steuerklasse und Freibetrag bis zu 50 Prozent.

Steuerpflichtiges Erbe (Wert über Freibetrag)

Erbschafts-

steuerklasse I (Freibetrag bis 500.000 Euro, z. B. für Ehegatten) 

Erbschafts-

steuerklasse II

(Freibetrag 20.000 Euro, z. B. für Geschwister)

Erbschafts-

steuerklasse III

(Freibetrag 20.000 Euro für alle anderen)

75.000 Euro

7

15

30

300.000 Euro

11

20

30

600.000 Euro

15

25

30

6 Mio Euro

19

30

30

 

In der Praxis heißt das für die Kunden: Verheiratete Paare können bis zu 500.000 Euro Versicherungssumme durch die Freibetragsregelung steuerfrei erhalten, wenn es sonst keine Erbmasse gibt. Das mag in vielen Fällen vielleicht noch gut gehen. Unverheiratete Paare aber haben da schon eine ganz andere Ausgangssituation: Selbst wenn der überlebende Partner als Erbe eingesetzt und begünstigt wird, kann er maximal 20.000 Euro steuerfrei erben. Bei einer Versicherungssumme von 500.000 Euro müssen also 480.000 Euro versteuert werden – zu 30 Prozent!

Absicherung richtig planen

Die gute Nachricht, die ein Vermittler überbringen kann: Steuerlich lässt sich dieses Dilemma leicht umgehen, indem jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des jeweils anderen abschließt. Die Frau sichert also mit einem eigenen Vertrag das Leben des Mannes ab und umgekehrt. Stirbt die versicherte Person, bekommt der Versicherungsnehmer als überlebender Partner die Versicherungssumme aus einem eigenen Vertrag komplett steuerfrei ausgezahlt. Um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte jeder Versicherungsnehmer die Beiträge zur Risikolebensversicherung aus seinen eigenen Mittel bestreiten. Und das am besten auch von einem eigenen Konto.

Versicherungssumme ausreichend wählen

Viele Paare planen die Absicherung zu klein, das heißt, die Versicherungssumme wird viel zu niedrig angesetzt. Hier ist es die Aufgabe des Vermittlers, den Umfang des Schutzes individuell zu bemessen. So können Vermittler und Kunden dabei rechnen:

Letztes Nettoeinkommen im Jahr:

abzgl. Witwen- und Waisenrente im Jahr

Versorgungsdauer (60 minus aktuelles Alter):

Versorgungsdauer mal letztes Nettoeinkommen im Jahr

plus offene Verbindlichkeiten (Hypotheken/Kredite)

abzgl. bestehende Versicherungen

Gesamtsumme Bedarf

 

Die Versorgungsdauer kann jeder individuell auf seinen Kunden anpassen und damit ganz individuell berechnen. Dabei gilt zu beachten, dass der Bedarf im Laufe der Zeit abnimmt. Das liegt an schrumpfenden Kreditverpflichtungen und an der kürzeren Versorgungsdauer. Dem können Vermittler und Kunden mit einer fallenden Versicherungssumme Rechnung tragen, indem Sie eine DELA-Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme vereinbaren.

Nicht zu kurz denken!

Auch die Laufzeit der Risikolebensversicherung ist eine Fehlerquelle: Aus Kostengründen wird in vielen Fällen eine Laufzeit bis Anfang/ Mitte 50 gewählt. Das kann reichen, muss es aber nicht. Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sollte so angelegt sein, dass bei Vertragsende alle abzusichernden Personen finanziell auf eigenen Beinen stehen. Reicht der Schutz dennoch nicht, kann eine Verlängerungsoption wie im DELATarif aktiv Leben plus+ sinnvoll sein, mit der die Vertragslaufzeit noch einmal nach hinten verlängert werden kann.

Nur ein sicherer Schutz ist ein guter Schutz

Versicherungssumme, Laufzeit, steuerliche Erwägungen: Es gibt viele Fehlerquellen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Und eine weitere kommt hinzu, die nicht selten für Stress sorgt – Die Risikoprüfung in der Lebensversicherung. Ein kompetenter Vermittler hilft mithilfe der Patientenquittung der GKV und der Arztunterlagen dabei, die Gesundheitshistorie der Kunden leistungssicher aufzubereiten. Nur so kann verhindert werden, dass es im Leistungsfall Probleme gibt, weil der Versicherer den Vertrag anfechten oder im schlimmsten Fall davon zurücktreten kann.

Titelbild: ©simona/ stock.adobe.com