Vier Hochzeiten und ein Todesfall: Gemeinsam einsam

Unternehmensgründung aber mit dem Lebenspartner
Unternehmensgründung mit dem partner ist für viele ein Traum. Besonders dann gilt es, Firma und Familie abzusichern.

Eine Unternehmungsgründung mit dem Partner oder der Partnerin, ist für viele Menschen ein Traum. Denn warum sollte der Lebenspartner nicht auch ein guter Geschäftspartner sein. Aber wenn nun einer der Partner plötzlich verstirbt? Was geschieht dann mit der Firma? Wie wird gesichert, dass der Betrieb weitergeführt wird? Diese und weitere Fragen müssen Unternehmer sich stellen. Eine seriöse, weitsichtige Vorsorgeberatung durch den Versicherungsvermittler geht darauf ein. Ein adäquater und auf die betriebliche Situation abgestimmter Schutz im Todesfall kann ein wesentliches Element sein.

Ein schwerer Schicksalsschlag

Der Verlust des Partners, völlig egal ob verheiratet oder nicht, ist für jeden Menschen ein schwerer Schicksalsschlag, der Körper, Geist und Seele erschüttert. Nichts ist mehr, wie es einmal war. Aus dem wir wird auf einmal ein ich.
Wenn der geliebte Mensch dann nicht nur Lebensgefährte, sondern zusätzlich auch Geschäftspartner war, ist plötzlich auch die gemeinsam aufgebaute Firma und damit auch die wirtschaftliche Existenz betroffen.

Im Falschen Film

Wie im falschen Film kommt alles zusammen und meist völlig unvorhergesehen. Das Grausamste dabei: Alles geht weiter seinen Gang, als wäre nichts gewesen. Während wir tief verzweifelt und leicht verletzlich sind, wollen und können wir in unserem Schmerz nicht über Finanzen, Steuern oder Verträge nachdenken oder um Nachlass streiten.

Vertrauen ist gut, Vorsorge ist besser

Wer als Paar und für die gemeinsame Firma gerüstet sein will, hat gute Möglichkeiten, vorzusorgen. Mit der richtigen Vorausplanung sichern Gründer langfristig das Wohlergehen ihrer Liebsten und ihres Unternehmens. Im Allgemeinen lässt sich eine angemessene Vorsorge auf drei Präventivmaßnahmen herunter brechen: Arbeitsverträge, Versicherungen und Nachlassregelungen.

Arbeitsverträge

Während beispielsweise ein Ehegattenarbeitsvertrag zu Lebzeiten Steuern und Krankenversicherungsbeiträge sparen kann, verschaffen gemeinschaftlich getroffene, schriftlich protokollierten Vereinbarungen ganz generell und von der Form des Zusammenlebens unabhängig Klarheit im Zweifelsfall über bestandene Verhältnisse im Unternehmen. Die kann insbesondere bei der Nachlassregelung zum Tragen kommen.

Versicherungen

Eine effektive und zugleich oft kostenschonende Form der konkreten Vorsorge für Unternehmer ist die Risikolebensversicherung. Dabei gilt, eine Partnerversicherung ist nicht immer die beste Wahl, da im Todesfall einer der beiden Partner der komplette Vertrag erlischt. Vertragsnehmer wie leibliche Kinder könnten dann ihren Schutz verlieren, wenn etwa zu diesem Zeitpunkt der verbliebene Partner keine neue Absicherung mehr abschließen kann.

Einzelverträge hingegen sind in der Regel nur geringfügig teurer, schützen Hinterbliebene jedoch langfristig und sichern ihren Lebensstandard. Sollten beide Partner gleichzeitig sterben, würde auch der doppelte Betrag ausgezahlt. Bei nicht verheirateten Paaren besteht sogar die Möglichkeit, im Nachgang des Abschlusses den Versicherungsnehmer zu tauschen. Auf diese Weise kann Erbschaftssteuer gespart werden. Darüber hinaus können mit einer Risikoleben durch Über-Kreuz-Verträge auch mehrere Geschäftspartner und das Unternehmen selbst versichert werden.

Testament

Das Erbrecht regelt im Weiteren wie viel Hinterbliebenen vom Vermögen des Partners zusteht. Das ist im Falle von gemeinsamen Vermögenswerten, die in einem Unternehmen stecken, doppelt so wichtig. Die Faustregel,

Ein Viertel bis die Hälfte des Vermögens steht dem Partner je nach Anzahl der Familienmitglieder sicher zu.

Das gilt jedoch ausschließlich für Ehegatten. Unverheirateten stünde nach dem Erbrecht zunächst überhaupt nichts zu. Dann würden Kinder und andere Verwandte das ganze Erbe untereinander aufteilen. Unverheiratete Paare sollten daher Optionen wie das Berliner Testament in Erwägung ziehen. Hierbei setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Aber auch diese Variante setzt das Pflichtteilrecht nicht außer Kraft, das heißt, Kinder können ihren Pflichtteil einfordern. Daher ist eine umfassende Rechtsberatung in jedem Fall sinnvoll. Zudem bietet das Bundesjustizministerium Publikationen, die Antworten auf wichtige Fragen zum Erbrecht geben.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Eine solide Vorsorge ist also lebensbejahend und sollte selbstbewusst in Angriff genommen werden. So sind wir im Trauerfall gut aufgestellt und können uns auf das konzentrieren, was im Mittelpunkt stehen muss – der Mensch.

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