Alles für die Katz: Letzte Ruhestätte für Haustiere

Haustiere Beerdigung

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rüher oder später müssen Haustiere ihren Besitzer auf immer verlassen. Doch wie und wo können sie beerdigt werden? Und welche skurrilen Trends gibt es rund um die Haustierbestattung?

Privatfriedhof der Kuscheltiere

Die naheliegende Ruhestätte für tierische Familienmitglieder ist natürlich: der Garten – nicht nur aus logistischer Perspektive, sondern auch aus emotionaler. Denn wer ein Haustier verliert, möchte eventuell die Möglichkeit haben, sein Grab jederzeit besuchen zu können. Aber ist eine Beerdigung von Haustieren im Garten überhaupt legal? Ja, unter gewissen Umständen und unter Berücksichtigung des hierzulande geltenden „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“. Demnach bestehen für die Beerdigung von verstorbenen Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Hamstern folgende Voraussetzungen: 

  • Das Tier darf nicht an meldepflichtigen Krankheiten oder Seuchen verstorben sein.
  • Die Beerdigung erfolgt auf Privatgrund oder mit Einverständnis des Vermieters. Öffentliche Felder oder Wälder sind kein zulässiger Ort. 
  • Das Grab muss tief genug sein. Haustiere müssen mindestens 50 cm unter der Erde liegen.
  • Das betroffene Grundstück darf sich nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet befinden.
  • Das Grab muss einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern zum nächsten öffentlichen Weg aufweisen.

Neben dem Garten gibt es auch die Möglichkeit, seine treuen Begleiter auf einem Tierfriedhof beisetzen zu lassen. Hierfür sind die Kosten natürlich entsprechend höher.
Wer Geld sparen will, wenig Wert auf Sentimentalität legt oder lieber nur einen Grabstein, ohne ein Begräbnis des Haustiers im Garten aufstellt, kann kleine Haustiere wie Hamster, Meer­schweinchen, Mäuse, Fische oder Wellensittiche auch über die Restmülltonne entsorgen. Hunde und Katzen hingegen können in eine Tierbeseitigungsanstalt gebracht werden.

Das Krematorium macht richtig Asche

Neben der Beerdigung gibt es für Haustiere auch die Möglichkeit zur Einäscherung. Im Tierkrematorium können sich die Kunden dann entscheiden, ob sie die Asche mitnehmen, bestatten lassen oder verstreuen möchten. Obwohl sie offiziell als Nutztiere und nicht als Haustiere gelten, gibt es die Option auch für Pferde. Allerdings nur mit Genehmigung des Veterinäramts.
Verstirbt ein Haustier beim Tierarzt, kann dieser das Tier an eine Tierkörperbeseitigungsanlage, ein Tierkrematorium oder an den Besitzer übergeben.

Standard Beerdigung? Nein, danke!

In der Regel sterben Besitzer und Haustier nicht gleichzeitig. Dennoch ist es möglich, sich mit seinem Haustier gemeinsam bestatten zu lassen. In Hamburg ist dies beispielsweise seit dem 1. März 2020 gestattet. Vorausgesetzt es handelt sich um eine Urnenbestattung und der Betroffene hat diesen Wunsch frühzeitig in der Bestattungsverfügung festgehalten. 

Wer sich die Beerdigung ganz sparen möchte, oder einfach noch nicht so richtig bereit ist sein geliebtes Haustier loszulassen, kann dieses natürlich auch ausstopfen lassen und zur Deko machen. Das ist vor allem in der Promi-Welt sehr beliebt: Orlando Bloom hat beispielsweise das Skelett seines tierischen Gefährten in seinem Haus stehen. Mehr dazu in diesem Beitrag. 

Titelbild: © maxbelchenko/stock.Adobe.com