Irrtümer bei Bestattungen: Stadt, Stoff, Sterbegeld

Irrtümer bei Bestattungen: Stadt, Stoff, Sterbegeld
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Die Gemeinde übernimmt Bestattungen, anonyme Begräbnisse erleichtern Hinterbliebenen das Leben und die Kleiderfrage steht im Raum – rund um eine Bestattung kann es zu vielfältigen Missverständnissen kommen. Wir werfen einen Blick auf die häufigsten unter ihnen.

1. Kostenpunkt 10.000 Euro

Zunächst einmal haben viele Deutsche eine falsche Vorstellung davon, wieviel eine Beerdigung kostet – und wie sich die unterschiedlichen Arten der Bestattung in den Kosten unterscheiden. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) haben viele Deutsche bei einer Bestattung ein wesentlich geringeres Preisgefühl als bei Produkten und Waren des täglichen Bedarfs. „lch muss mich als Bestattungsvorsorgender oder gar als Trauernder persönlich angenommen und umfänglich auch hinsichtlich der Kosten informiert wissen“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB, in einer Presseinformation dazu. Eine Bestattung kann zwischen 7.000 und 8.000 Euro kosten, aber auch deutlich mehr.

2. Nur edle Stoffe

Viele Deutsche sind außerdem in dem Glauben, auf einer Beerdigung seien ausschließlich schicke schwarze Kleider erlaubt. Das belegen etwa vielfache Nachfragen auf einer entsprechenden Frageplattform im Internet. Hier kommt es auf diverse Faktoren an, etwa, wie die Familie das Begräbnis geplant hat, ob es einen Dresscode gibt. Die finanzielle Situation des jeweiligen Trauergasts spielt ebenfalls eine Rolle. Grundsätzlich herrscht der Konsens, dass die Kleider dunkel sein sollten, wenn auch nicht zwingend schwarz. Schlussendlich aber kommt es auf die Familie, ihre Gefühle und ihre Kultur an – in Zeiten der Trauer haben Menschen andere Dinge im Kopf, als etwa eine dunkle Jeans zu kritisieren.

3. Die Stadt kümmert sich um das Begräbnis

Auch bei Sozialhilfeempfängern oder bei der Betreuung durch einen amtlichen Helfer ist das Begräbnis eines frisch Verstorbenen eine Sache der Familie. Eine etwaige Betreuung endet direkt mit dem Tod des Patienten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Hinterbliebenen über keinerlei finanzielle Mittel verfügen. In diesem Fall kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Allerdings bezahlt sie in diesem Fall nur für die einfachste und günstigste Variante der Bestattung. Eine Trauerfeier oder Blumen sind in diesem Fall nicht vorgesehen. Das gilt auch dann, wenn die verpflichteten Angehörigen das Erbe ausschlagen. Dieser Schritt befreit sie nicht von der Pflicht, sich um die Bestattung eines Familienmitglieds zu kümmern und die Kosten zu tragen.

4. Sterbegeld vom Arbeitgeber

Weiterhin hält sich der Irrglaube, dass der Arbeitgeber generell ein Sterbegeld zahlt. Das ist jedoch nur teilweise richtig. Falls der Verstorbene im öffentlichen Dienst tätig war, so können Hinterbliebene eine Fortzahlung der Bezüge für den Sterbemonat sowie zwei Folgemonate erwarten. In der Privatwirtschaft gibt es diesen Anspruch nicht.

5. Ein Begräbnis belastet meine Angehörigen

Und zuletzt gibt es viele Deutsche, die ein anonymes Begräbnis erwägen oder auf die eigene Trauerfeier verzichten wollen, um ihre Angehörigen zu entlasten. Vor allem dann, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen und jede Anreise erheblichen Aufwand bedeutet. Allerdings kann sich diese Hilfsbereitschaft zu einem zweischneidiges Schwert entwickeln. Denn sie verwehren den Angehörigen so einen Abschied. Für eine Bestattung gibt es nur eine Chance – diese fallen zu lassen und durch ein anonymes Grab seinen Angehörigen den Bezugspunkt für ihre Trauer zu nehmen, kann letztendlich genauso schaden wie helfen. „Für eine ehrliche und würdige Bestattung gibt es keine zweite Chance“, schreibt der BDB dazu.

Weitere Irrtümer rund um die Bestattung beleuchten wir im Beitrag „Die Unruhe mit der ewigen Ruhe“.

Titelbild: ©Margo Basarab/ stock.adobe.com