Ein sicheres Testament: Das Nachlassgericht als Dokumenten-Safe

Ein sicheres Testament: Das Nachlassgericht als Dokumenten-Safe
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Neben einem Notar oder dem klassischen Aktenordner ist das Nachlassgericht eine kostengünstige und rechtssichere Methode, sein Testament aufzubewahren.

Wie genau die Aufbewahrung abläuft, worauf Du besonders achten solltest und warum gerade das Nachlassgericht eine sinnvolle Möglichkeit sein kann, sein Testament zu hinterlegen, zeigen wir im folgenden Artikel auf.

Wieso sollte man sein Testament beim Nachlassgericht aufbewahren lassen?

Das Nachlassgericht zu wählen, kann mehrere Gründe haben:

1. Das Testament wird auf jeden Fall gefunden

Wenn Du Dein Testament zu Hause zum Beispiel in einem Aktenordner aufbewahrst, kann es sein, dass ein Feuer oder andere Elementarschäden es beschädigen oder komplett vernichten. Aber auch, wenn Du das Testament in einem Bankschließfach aufbewahrst und keine Vollmachten erteilt hast, kann es teilweise ein langwieriger Prozess sein, bis das Testament den Weg bis zu seiner Vollstreckung durchläuft.

Durch die Aufbewahrung im Nachlassgericht ist es gegen Elementarschäden geschützt und auch der Nachlass kann sehr schnell geregelt werden.

2. Das Testament ist fälschungssicher verwahrt

Solltest Du Dein Testament frei zugänglich aufbewahren und ein Erbe, der mit seinem Anteil nicht zufrieden ist, entdeckt das Testament zuerst, kann dieser Erbe entweder versuchen, das Testament zu fälschen, oder es einfach unter den Tisch fallen lassen und behaupten, dass es kein Testament gebe.

Gerade durch die Verwahrung im Nachlassgericht reduziert sich auch das Risiko von Erbstreitigkeiten.

3. Das Nachlassgericht ist günstiger

Anders als ein Notar, erhebt das Gericht immer eine feste Pauschale für die Aufbewahrung des Testaments. Beim Notar hingegen berechnen sich die Gebühren für die Erstellung eines Testaments nach der Höhe des Nachlasswertes, also wie viel Vermögen vererbt wird.

Beim Nachlassgericht fällt lediglich eine Gebühr von 93 Euro an, wohingegen der Notar auch gerne mal eine drei-, wenn nicht sogar vierstellige Summe kosten kann.

4. Für ein Testamentseintrag im Amtsgericht brauchst Du meist keinen Termin

Bei den meisten Nachlassgerichten kannst Du ohne Termin (oder mit kurzer Wartezeit) Deinen letzten Willen hinterlegen. So musst Du also überwiegend nicht wie beim Notar erst lange auf einen Termin warten, sondern kannst sehr schnell Dein Testament hinterlegen.

Gerade, wenn es zeitlich eilt, kann sich hier das Nachlassgericht lohnen.

So hinterlegst Du Dein Testament richtig beim Nachlassgericht

  • Das richtige Gericht finden: Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts. Das Amtsgericht am Wohnort ist auch für die Hinterlegung des Testaments zuständig. Wenn Du Dir unsicher bist, welches Amtsgericht für Dich zuständig ist, kannst Du das unter gerichtsstand.net herausfinden.
  • Einen Termin anfragen: Bei vielen Amtsgerichten brauchst Du zwar keinen separaten Termin für die Hinterlegung des Testaments, trotzdem lohnt es sich, vor der Hinterlegung anzurufen und nachzufragen.
  • Den Antrag und alle Dokumente mitbringen: Um Dein Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen, musst Du einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Viele Gerichte bieten dieses Formular bereits online an, jedoch kannst Du dies auch schriftlich im Gericht beantragen.
  • Neben dem handschriftlich verfassten (maschinell erstellte Testamente werden nicht anerkannt) musst Du einen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen, sowie auch eine Geburtsurkunde vorlegen.
  • 93 Euro Gebühren beachten: Für die Hinterlegung des Testaments berechnet das Amtsgericht eine Gebühr von 75 Euro. Weil das Testament ebenfalls noch im zentralen Testaments­register der Bundes­notarkammer hinterlegt wird, fallen weitere 18 Euro Gebühren an.
  • Als Beleg für die Aufbewahrung des Testaments im Nachlassgericht bekommst Du einen Hinterlegungsschein.

Wichtig: Das Nachlassgericht prüft das Testament nicht auf Rechtssicherheit und klare Formulierungen. Wenn Du über eventuelle Formulierungen oder die Rechtssicherheit des Testaments unsicher bist, solltest Du Dich von einem Rechtsexperten beraten lassen.

Testament nachträglich ändern

Wenn Du Dich dazu entscheidest, das Testament nachträglich ändern zu wollen, musst Du wieder zum Nachlassgericht. Dieses händigt das Testament problemlos für eine Aktualisierung aus.

Solltest Du das Testament nach der Änderung wieder im Nachlassgericht hinterlegen wollen, so ist zu beachten, dass auch bei kleinen Änderungen jedes Mal erneut 93 Euro Gebühren anfallen.

Wer also nach einer kostengünstigen, rechtssicheren und zeitsparenden Methode sucht, um sein Testament zu hinterlegen, ist mit dem Nachlassgericht gut aufgestellt.

Titelbild: © shangarey / stock.adobe.com