Welttag gegen die Todesstrafe: 23 Jahre straffrei

Todesstrafe

Kaum zu glauben: Das letzte Opfer wurde vor erst 39 Jahren in Deutschland zum Tode verurteilt. In fast ganz Europa jährt sich dieser Meilenstein gerade einmal zum 23. Mal. Deutschland setzt sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Am 10. Oktober 2020 ist Welttag gegen die Todesstrafe und wir berichten interessante Fakten darüber.

Erklärung Europarat: Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

Ende September 2007 beschloss das Ministerkomitee, einen „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe” einzuführen, welcher jedes Jahr am 10. Oktober stattfinden soll. Dem Europarat ist es ein großes Anliegen, die Todesstrafe in Europa abzuschaffen, welches der Rat seit 1997 auch fast erfolgreich durchgesetzt hat. Europa lehnt sich dabei an den „Internationalen Tag der Todesstrafe“ an, der ebenfalls jedes Jahr am 10. Oktober stattfindet. Dazu hat Federica Mogherini, Politikerin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sowie die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, welche die strikte Ablehnung der Todesstrafen beider Organisationen unterstreicht.

Hinrichtung unter Staatsgeheimnis: Todesstrafe in Weißrussland

Im Gegensatz zum Rest Europas vollzieht Weißrussland nach wie vor die Todesstrafe. Obwohl die Erklärung des Europarats 2007 alle Mitgliedsstaaten dazu aufforderte, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten und Weißrussland dringend zur Abschaffung der Todesstrafe aufgerufen wurde, hat das Land nicht darauf reagiert. Somit verhängt Belarus als einziges Land in Europa noch immer das Todesurteil – wenn auch etwas versteckt.

Richter in Weißrussland können die Todesurteile aufgrund von 13 Arten an Straftaten fällen. Besonders häufig urteilen sie nach „vorsätzlichem Mord unter erschwerenden Umständen“, schreibt Amnesty International. In den vergangenen 102 Jahren verhängten Richter etwa 300 Todesurteile, so die Organisation Viasna. Richter sind in Belarus jedoch nicht unabhängig. Häufig folgen sie in ihren Urteilen der Staatsanwaltschaft.

164 Todesurteile: Das letzte Opfer

Hören wir das Wort Todesstrafe, geht unser erster Gedanke Richtung US-Staaten. Doch auch in Amerika haben sich in den vergangenen Jahren diverse US-Bundesstaaten von der Strafe verabschiedet. Sie wurde demnach zwar öfter verhängt, jedoch in den vergangenen 17 Jahren nicht mehr vollstreckt. Die aktuelle Regierung schlägt aber einen anderen Weg ein. Die erste Hinrichtung seit 2003 erfolgte nun im Juli diesen Jahres im Bundesstaat Indiana. Angeklagt wurde das Opfer, weil er im Januar 1996 einen Waffenhändler und dessen Familie ausgeraubt und ermordet hatte.

Im Gegensatz zu den Europäern haben die Amerikaner jedoch auch ein scheinbar anderes Verhältnis zur Todesstrafe. Denn nach einer Umfrage des Gallup Instituts halten immer noch 54 Prozent der Amerikaner die Todesstrafe für moralisch vertretbar.

Kaum zu glauben: Bis 2018 Todesstrafe in Hessen

Unglaublich aber wahr: Die Todesstrafe war auch in Deutschland bis vor zwei Jahren noch in einem Gesetz zu finden. Bis Dezember 2018 galt im Bundesland Hessen nämlich §21 der Verfassung des Landes Hessen: „[…] Bei besonders schweren Verbrechen kann der Angeklagte zum Tode verurteilt werden“. Glücklicherweise sieht das deutsche Strafgesetzbuch keine Todesstrafe vor und ist dem Landesgesetz übergeordnet. Zudem wurde das Gesetz mit einer 83,2 prozentigen Mehrheit im November 2018 aufgehoben.

Die wohl bekannteste Vollstreckung eines Todesurteils in Deutschland: Jene von Sophie Scholl:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Titelbild: © Grecaud Paul/AdobeStock.com