Rückholung: Die letzte große Reise und ihre Herausforderungen

Rückholung aus dem Ausland ist hoch komplex
Rückholung

Spanien, Thailand, Philippinen, Italien, Frankreich – klingt wie die Liste der beliebtesten Urlaubsziele 2020? Ist aber etwas vollkommen anderes. Denn in diesen Ländern sterben die meisten Deutschen im Ausland. Das zeigen Zahlen des Auswärtigen Amts. Wenn Angehörige im Ausland sterben, ist das nicht nur eine emotionale Extremsituation. Sondern gleichermaßen organisatorisch und finanziell belastend.

Komplexe Materie

Denn in der Regel möchten die Hinterbliebenen ihre Liebsten in der Heimat beisetzen. Aber bis das möglich ist, müssen die Trauernden zahlreiche Hürden nehmen. Denn je nach Land gelten unterschiedliche Gesetz, auch für die Rückholung eines Toten. Und es können nicht zu unterschätzende Kosten anfallen.

Konsularbeamte als Ersthelfer

Der wichtigste Ansprechpartner für die Angehörigen in Deutschland oder auch vor Ort im Ausland ist zunächst die Auslandsvertretung. In der Regel das Konsulat (Liste mit Telefonnummern). Die Beamten des Konsulats sind mit den örtlichen Gepflogenheiten und Vorschriften vertraut. Sie kennen außerdem Bestattungsunternehmen vor Ort und können Kontakte vermitteln. Das ist nötig, weil Tote auch im Ausland entsprechend den örtlichen Vorschriften zu behandeln sind. Außerdem müssen die örtlichen Behörden und ein Arzt informiert werden. Der spezialisierte Dienstleister HORIZONT International hat für den Fall der Fälle eine umfassende Checkliste erstellt.

Papierberge vor der Rückholung

Bevor ein Toter nach Deutschland überführt werden kann, müssen zahlreiche Dokumente vorliegen. Dazu gehören die Sterbeurkunde, Totenschein, die Reisedokumente des Verstorbenen, eine Kopie der Geburtsurkunde und besonders wichtig: der Leichenpass. Ohne diesen kann der Leichnam nicht zurückgeholt werden. Dieses mehrsprachige Dokument stellen die örtlichen Standesämter aus. Achtung: Nur die europäische Staatengemeinschaft und einige zusätzliche Länder haben sich auf diesen Standard geeinigt. Im Einzelfall können die Bestimmungen abweichen. Deswegen ist es unabdingbar, dass Angehörige die Überführungsbestimmungen individuell prüfen.

Long way home

Wenn alle Dokumente bereit sind und die Behörden ihre Erlaubnis gegeben haben, kann der Leichnam nach Deutschland überführt werden. Aber natürlich gibt es auch dafür Vorschriften. Je nach Entfernung findet die Rückholung per Auto oder per Flugzeug statt. Der Transportsarg muss aus Zink bestehen und undurchlässig verlötet sein. Der Sarg wiederum muss in einer Holzkiste transportiert werden. Und bei Ankunft in Deutschland von einem eigens beauftragten Bestatter entgegen genommen werden.

Bedeutend einfacher für den Transport ist die Einäscherung im Ausland, sofern die Angehörigen es wünschen und die Gesetze es erlauben. In vielen islamischen Ländern wie der Türkei oder Ägypten ist das beispielsweise nicht erlaubt. Die Urne kann dann nach Deutschland verschickt werden. In manchen Ländern ist auch die Übergabe an die Angehörigen möglich.

Teure Rückreise

Neben dem gesamten organisatorischen Aufwand wartet auf die Angehörigen möglicherweise noch ein erheblicher finanzieller Aufwand. Dokumente, das Bestattungsunternehmen im Ausland sowie im Inland, sowie der Transport müssen bezahlt werden. Das können schnell mehrere tausend Euro sein. Gerade ein Transport des schweren Zinksargs per Flugzeug, der ja häufig kurzfristig gebucht wird, verursacht enorme Kosten.

Ein Partner für den Notfall

Damit Angehörige im Ernstfall neben ihrer Trauer nicht auch noch zahlreiche Behördengänge und finanzielle Belastungen bewältigen müssen, bietet die DELA Hilfe. Sie regelt nicht nur die Organisation der Rückholung, sondern erstattet mit ihrer Sterbegeldversicherung auch die Kosten. Mehr dazu hier.

Titelbild: ©zolotareva_elina/stock.adobe.com

4 Kommentare

  1. […] Die Arbeit des Thanatopraktikers ist nicht mit der ägyptischen Einbalsamierung zu verwechseln. Wer mehr über die den Totenkult der Mumifizierung im alten Ägypten erfahren möchte, wird hier fündig. Und einen Einblick in die Heraus- und Anforderungen der Überführung eines Toten ins oder aus dem Ausland, bekommen Sie hier. […]

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