Bewusst und selbstbestimmt: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorgedokumente

Die Selbstbestimmung ist eines der höchsten Güter für den Menschen. Also eigenständig zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Doch ein Unfall oder eine Krankheit können diese Fähigkeiten beeinträchtigen. Für den Fall, dass ein Mensch nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen auszudrücken oder auszuüben, gibt es spezielle Dokumente, die das für ihn übernehmen. Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Doch was regeln diese Dokumente und worin unterscheiden sie sich?

Vertrauter Vertreter

Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer den Verfasser rechtlich stellvertreten und dessen Angelegenheiten regeln darf, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Es sollte also logischerweise eine Person sein, die das uneingeschränkte Vertrauen des Verfassers genießt. Und im besten Fall selbst voraussichtlich noch lang handlungs- und entscheidungsfähig bleibt.

Denn: Das Gesetz sieht hier nicht zwingend die Angehörigen vor. Ebenfalls geregelt: Welche Diagnose- und Therapieformen der Patient ablehnt oder ausdrücklich wünscht. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beschreibt die Vorsorgevollmacht als

„Dienst zum Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.“

Zur freien Verfügung

Wer mit einer Patientenverfügung vorsorgen möchte, sollte am besten im Vorfeld mit einem Facharzt sprechen. Der Grund: Das Dokument muss medizinisch klar und eindeutig formuliert sein. Das ist wichtig, weil die Patientenverfügung im Zweifel der Vorsorgevollmacht überwiegt. Ein wesentlicher Teil der Patientenverfügung: Lebensverlängernde Maßnahmen. Kommt möglicherweise eine Organspende in Frage? Wie lange sollen entsprechende Maßnahmen andauern? Fragen, deren Antworten das ärztlich verantwortliche Personal an die Vorgaben der Verfügung binden.

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Garantie durch korrekte Vorgaben

Gerade bei diesen hoch sensiblen Dokumenten ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die DELA bietet deshalb für ihre Kunden rechtlich geprüfte Vorsorgedokumenten an. Sowohl eine Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können mit dem DELA Familien-Schutz erstellt werden.

Titelbild: ©djile / stock.adobe.com