Eine Risikolebensversicherung ist ein Muss für all diejenigen, die ihre Liebsten oder eine finanzielle Verpflichtung absichern müssen und möchten. In der Beratung kommt das Thema allerdings oft zu kurz. Vor allem dann, wenn die Kunden Vorerkrankungen „mitbringen“. Die Frage ist nur: Warum eigentlich?
Viele Erkrankungen, auch welche, die als „schwer“ klassifiziert sind, gelten in der Risikolebensversicherung als durchaus versicherbar. Die DELA macht es Vermittlern hier besonders leicht, weil der Vermittler zusammen mit dem Kunden mithilfe einer Diagnoseliste schnell feststellen kann, was versicherbar ist und was nicht.
Hundertprozentige Gesundheit ist nicht erforderlich!
Grundsätzlich gilt: 100 Prozent Gesundheit ist nicht erforderlich – auch nicht für eine Annahme ohne Erschwernis. Wer zum Beispiel an einem Tinnitus leidet, einen Wirbelsäulenschaden hat, ein einseitig vermindertes Hörvermögen, ein HWS- oder LWS-Syndrom, der ist problemlos versicherbar. Dazu gibt es eine Vielzahl von Krankheiten, die als „Vermutliche Annahme“ klassifiziert sind und deshalb in den meisten Fällen einem Vertragsschluss nicht im Wege stehen. Dazu gehören:
- Grauer Star
- Hörsturz
- Migräne
- Morbus Bechterew
- Speiseröhrenerkrankungen
- abgeschlossene Psychotherapien
- rheumatische Beschwerden.
Grenzfragen klären lassen
Schwieriger ist es dagegen bei einer Vielzahl von Herz- und Gefäßerkrankungen. Außerdem befinden sich die folgenden Krankheiten unter den eher schwierig versicherbaren:
- Arthritis
- Epilepsie
- Fettstoffwechselstörung
- Gerinnungsstörungen
- Colitis ulcerosa
- Herzinfarkt
- Morbus Crohn,
- Multiple Sklerose
- Persönlichkeitsstörungen.
Bei all diesen (und vielen weiteren) Krankheitsbildern steht den Beratern und ihren Kunden die Möglichkeit offen, die Versicherbarkeit mittels Risikovoranfrage direkt bei der DELA anzufragen – Versprechen auf ein Votum innerhalb eines Werktags inklusive.
Wie gehen Vermittlerinnen und Vermittler am besten vor?
Die besten Aussichten haben natürlich Anfragen, die Vermittler fundiert vorbereiten. Dafür ist es im ersten Schritt sinnvoll, mit dem Kunden die bestehenden Erkrankungen überhaupt erst einmal zu erfassen. Hilfreich ist hier die aktuelle Patientenquittung der GKV. Aus ihr geht hervor, welche Abrechnungsdiagnosen in der Vergangenheit gestellt wurden. Aufbauend darauf können Vermittler und Kunden bei den Behandlern weitere Arztberichte und gegebenenfalls auch Atteste anfordern, die das Krankheitsbild und vor allem den aktuellen Zustand bestätigen. Wenn Vermittler das mit den Kunden zusammen in eine gut lesbare Form bringen, kann die DELA zügig zur Versicherbarkeit votieren.
Erschwernisse möglich – aber überprüfbar
Sollte ein Risikozuschlag erforderlich werden, ist der nicht in Stein gemeißelt. Denn die DELA spricht unabhängig vom gesetzlichen Nachprüfungsrecht des Kunden eine Verbesserungsgarantie aus: Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes kann nach einer individuellen Prüfung dazu führen, dass die erhobenen Zuschläge wegfallen.
Eine vollständige Ablehnung gibt es übrigens nach der Diagnoseliste nur in wenigen Fällen, etwa bei bestehender Borreliose, Alzheimer, Knochenkrebs, Lungenkrebs,
Parkinson oder Psychosen. In solchen Fällen ist eine Risikolebensversicherung am Markt insgesamt schwer zu bekommen. Die Phrase „Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ wird nicht umsonst bei Google jeden Monat tausendfach gesucht. Tatsächlich bietet eine Sterbegeldversicherung der DELA die Möglichkeit, ohne Gesundheitserklärung an eine – wenn auch kleinere – Absicherung der Familie zu gelangen. Auch dann, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Der Preis dafür ist die Wartezeit von zwei Jahren ab Vertragsbeginn, bis die versicherte Leistung im Versicherungsfall ausgezahlt wird.
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