Vertriebsgespräche: “Ich sehe da keinen Interessenskonflikt”

Verhaltenskodex Vertrieb: "Ich sehe da keinen Interessenskonflikt"
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Im ersten Teil der neuen Interviewreihe „Vertriebsgespräche“ drehte sich alles um den USP der DELA. Jürgen Evers, Inhaber der Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht, sprach außerdem mit dem DELA Hauptbevollmächtigten Walter Capellmann über dessen bisherige Laufbahn in der Versicherungsbranche. In Teil zwei besprechen die beiden Experten dagegen den Verhaltenskodex Vertrieb.

Gelebte Realität in den Niederlanden

Dabei erklärt Walter Capellmann, dass die Richtlinien, die der Verhaltenskodex Vertrieb in Deutschland festlegt, keineswegs neu sind. In den Niederlanden sind seine Regeln bereits seit langer Zeit gelebte Praxis. Dazu gehören die Registrierung, der Nachweis, dass der Versicherer Menschen in finanziellen Dienstleistungen beraten darf und welche Funktionen der Versicherer einnehmen darf. In den Niederlanden müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen den “Product Approval Process” durchlaufen. Dazu gehört eine genaue Beschreibung des Produkts und der Zielmärkte sowie das Einreichen der Angaben bei der DNB (De Nederlandsche Bank, Anm. d. Red.).

“Wir haben uns gesagt: Wenn wir denn als ausländischer Versicherer an den deutschen Markt kommen, dann sollten wir auch kundtun, dass wir sehr kundenorientiert arbeiten.” – Walter Capellmann in den Versicherungsgesprächen

Der “kleine Bruder” der IDD?

Zudem erläutern Evers und Capellmann die Ähnlichkeit des Verhaltenskodex Vertrieb mit der IDD. Und ob es einen Interessenkonflikt gibt, weil der Versicherer durch die Richtlinie seiner “Marktgegenseite”, also dem Vermittler, etwas vorschreiben will. Walter Capellmann verneint klar: “Für mich ist der Makler auf der anderen Seite der Partner, der gemeinsam mit uns an einen Kunden herantritt. Es geht um saubere Arbeit.”

Weiterhin besprechen Jürgen Evers und Walter Capellmann die folgenden Fragen:

  • Warum gibt es Versicherer, die ein Problem damit haben, die Regelungen des Verhaltenskodex Vertrieb zu befolgen?
  • Was gehört zu einer guten Beziehung zwischen dem Makler und einem Kunden?
  • Wie begründet Walter Capellmann, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex nicht mit der Maklerkommunikation und den Pflichten der Makler kollidiert?
  • Gibt es trotz der Ähnlichkeit Unterschiede zwischen IDD und dem Verhaltenskodex Vertrieb?
  • Wie reagiert die DELA, wenn ein Makler sich gegen den Verhaltenskodex Vertrieb sperrt?

Der zweite Teil des Interviews in voller Länge:

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Den dritten Teil der “Vertriebsgespräche” mit Walter Capellmann finden Interessierte nun auch im DELA-Magazin.

Titelbild: © DELA

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