Zwischen Urne und Seebestattung: Bestattungsgesetze der Bundesländer

Bestattungsrecht Bundesländer
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Das Bestattungsgesetz kann von Bundesland zu Bundesland leicht variieren, soll jedoch in ganz Deutschland die ordnungsgemäße Bestattung eines Menschen nach dessen Tod gewährleisten. Darin sind etwa die Bestattungsfrist, die Erstellung eines Totenscheins und die Feststellung des Todes durch die Leichenschau geregelt. Wir werfen einen Blick auf die Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern.

Niedersachsen passt Bestattungsgesetz an

In Niedersachsen erfolgte nach einer Mordserie in Pflegeheimen die Anpassung des Bestattungsgesetzes. Diese führte zu einer Präzisierung der Vorgaben zur Leichenschau. Konkret sind nun auch die Ärzte einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses zur Durchführung einer Leichenschau verpflichtet. Zudem gelten seit Juni 2018 grundlegend neue Vorschriften zur klinischen und anatomischen Sektion, der Leichenöffnung.

„Zur Vornahme der Leichenschau sind verpflichtet: Beim Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, zu deren Aufgaben auch die ärztliche Behandlung der aufgenommenen Personen gehört, die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte der Einrichtung.“ – Aus dem Bestattungsgesetz Niedersachsen

Der hohe Norden und das Meer

Schleswig-Holstein wiederum hat im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern einen direkten Zugang zum Meer. Hier bestehen einige Besonderheiten, was die Seebestattung angeht. Im April 2009 strich das Bundesland eine Voraussetzung im Rahmen der Seebestattung. Eine Urnenbeisetzung auf See muss nicht mehr durch eine zugelassene Seebestattungsreederei erfolgen. Ferner hob Schleswig-Holstein die bislang bestehende Verpflichtung auf, dass der Friedhof dem Krematorium die Beisetzung der Urne bestätigen muss. Das berichtete die Verbraucherinitiative Aeternitas. Auch gelten in Schleswig-Holstein andere Leichenschauregelungen. Auf den Halligen und den Inseln kann unter Umständen auch eine andere vom Kreis als geeignet ermächtigte Person eine Leichenschau durchführen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt nicht schnell genug vor Ort sein kann.

Sachsen und die Kriegsgräber

Anders sieht es im Freistaat Sachsen aus. Hier waren es Aeternitas zufolge der demografische Wandel, die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft sowie die Ineffizienz bestimmter Praktiken, die eine Änderung herbeiführten. Die jüngsten Veränderungen im Bestattungsgesetz betrafen unter anderem die Leichenschau. Im Mai 2009 verfügte Sachsen zum Beispiel, dass die zweite Leichenschau entfallen sollte, sofern die erste einen nicht natürlichen Tod ausschließen konnte. Zudem regelte Sachsen die Pflege von Kriegsgräbern neu.

Uraltes Recht in Hessen

Und zuletzt veränderte auch Hessen sein Bestattungsrecht. Einige Regelungen stammten dort noch aus den Dreißigerjahren des vergangenen Jahrhunderts. Der Verbund Aeternitas durfte sich dazu äußern und plädierte dafür, die Zukunftsplanung des öffentlichen Bestattungswesens an den demografischen Wandel und die Änderungen der Bestattungskultur anzupassen. Baden-Württemberg verfuhr ähnlich und lockerte 2014 die Sargpflicht. So sollte Muslimen und Juden die Ausübung von Bestattungsritualen erleichtert werden. Auch besteht die Mindestfrist für Bestattungen nicht mehr. Zur Erklärung: Laut Mymoria dürfen Verstorbene frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden. Zuvor lockerte der Bundesstaat den Umgang mit Urnen.

Auf unserem Blog stellen wir umfangreiche Informationen zu verschiedenen Bestattungsarten bereit. Darunter etwa die Seebestattung oder die Einäscherung, aber auch kuriosere Methoden wie die Weltraumbestattung.

Titelbild: ©Saga_bear/ stock.adobe.com

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