Fahrplan in die Normalität: Vermittler und Corona-Betrieb

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Die weltweite Coronavirus-Pandemie bedroht Wirtschaft und Arbeitsplätze. Auch Maklerbüros sind vom Lockdown betroffen. Noch schlimmer ist allerdings eine Corona-Erkrankung im eigenen Betrieb. Wie können Maklerbüros in solch einem Fall reagieren?

Pandemieplan für Makler

Ein ausgefeilter Pandemieplan ist die erste Verteidigungslinie gegen von Seuchen ausgelöstes Chaos. Dieser legt fest, wer im Betrieb die Ansprechpartner sind und wie die interne Kommunikation erfolgt. Auch sind zu treffende Hygienemaßnahmen und sämtliche Anpassungen der Arbeitsabläufe mit im Pandemieplan enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt an, dass bei einem konkreten Verdachtsfall sofort alle betroffenen Beschäftigten nach Hause geschickt werden sollten. Zudem gilt es den Hausarzt oder die Hausärztin zu informieren. Solange kein eindeutiges Testergebnis vorliegt, sollte die Belegschaft in solch einem Fall zu Hause bleiben. Die gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Für Makler gilt darum, im Einzelfall die nötigen Vorkehrungen zu prüfen.

Was tun bei positivem Test?

Sollte der Test positiv ausfallen, übermittelt der Arzt das Ergebnis dem DGUV zufolge an das zuständige Gesundheitsamt. Anschließend entscheidet der Hausarzt über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls die Krankschreibung aus. Danach bleibt der Erkrankte mindestens 14 Tage lang in Quarantäne. Alle Regeln, Einschränkungen und Lockerungen listet die Bundesregierung auf ihrer Homepage auf.

Digitaler Corona-Betrieb

Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten alle innerbetrieblichen Kontaktflächen der betroffenen Personen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Danach gilt es den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, so gut es geht. Karsten Allesch, geschäftsführender Gesellschafter des Deutschen Maklerverbunds (DEMV), schlägt hier die digitale Lösung vor. Die Krise sei ein „Brandbeschleuniger für die Digitalisierung“, verriet er dem Versicherungsboten. Demnach benötigen Makler ein Cloud-basiertes Maklerverwaltungsprogramm. Das Team sollte ins Home Office verlegt werden und die Möglichkeit erhalten, digital auf alle wichtigen Daten zugreifen zu können. Hierbei gilt es jedoch den Datenschutz zu beachten. Zudem rät Allesch zu einer BiPRO-Postfach-Integration und auch eine virtuelle Telefonanlage sei sinnvoll. Alternativ müssten Makler auf eine Rufumleitung aus dem Büro auf private Geräte zurückgreifen. Die Grundlagen für das Führen eines Maklerbüros aus dem Home Office finden Interessierte auf unserem Blog.

Zurück zur Normalität

Mittlerweile stehen die Zeichen auf Normalisierung. Die Bundesregierung hat dazu einige Maßnahmen zur Lockerung bekanntgegeben. So dürfen etwa Kirchen, Museen, Spielplätze und Zoos wieder öffnen. Die Gastronomie-Branche hat derzeit dagegen noch das Nachsehen. Doch wie können Makler wieder zurück in die Normalität finden? Hier liegt es am Einzelfall zu prüfen, ob die eigenen Mitarbeiter noch gesund sind oder ob eine Verlängerung der Home Office-Phase sinnvoll ist. Auch berichtet der Security Insider davon, dass acht Prozent der Deutschen gar nicht mehr ins Büro wollen. 60 Prozent wünschen sich auch hier Lockerungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regulierungen. Etwa ein Drittel (29 Prozent) wünscht sich auch in Zukunft mindestens einen Home-Office-Tag in der Woche. 31 Prozent wollen darüber hinaus flexibel entscheiden, von wo aus sie arbeiten.

Eine solche Regelung könnte den ersten Schritt nach der Pandemie darstellen. Anstatt sofort wieder voll im Büro einzusteigen, können Makler sich schrittweise zurück in die Normalität tasten. Auch gilt es notwendige Hygienemaßnahmen einzuleiten, etwa was das Bereitstellen von Masken und Desinfektionsmittel angeht.

Wie greift die DELA ihren Partnern während der Krise unter die Arme? Alle Informationen dazu finden Interessierte auf unserem Blog. Und welche digitalen Tools können Makler zur Organisation gebrauchen?

 

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt, da wir in diesem Zusammenhang eine solche für selbständige Vermittler nicht leisten können.

Titelbild: ©doidam10/ stock.adobe.com

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