Deutsche erben immer mehr. Gleichzeitig besteht gerade bei jüngeren Erben oftmals ein großer Beratungsbedarf. Zwischen Erbschaftssteuer, Erbrecht und Vorsorgeplanung gibt es jede Menge Faktoren, die den Erbvorgang erschweren oder gar hindern können. Generationenberater Steffen Moser verrät, wie die Beratung hier funktioniert.
Von Erben und Steuern
Im ersten Teil des Interviews (nachzulesen unter diesem Link) klärte Steffen Moser von Professionelle Generationenberatung unter anderem über die richtige Beratung zur Erbschaftssteuer auf. Darüber hinaus ging der Experte auf die verschiedenen Finanzprodukte ein, die schon lange vor dem tatsächlichen Erbantritt hilfreich sein können. Im zweiten Teil wird es unter anderem um die Kontrolle der Erblasser gehen.
Redaktion: Herr Moser, wie können Großeltern oder Eltern am besten vorbeugen, damit ihr Nachwuchs das Erbe später ungestört antreten kann? Und wie können sie kontrollieren, dass er das Erbe dann nicht sofort verschwendet?
Steffen Moser: Das funktioniert besten, indem man sich als Eltern oder Großeltern im Vorhinein damit beschäftigt und sich beraten lässt. Wenn Eltern oder Großeltern die Meinung vertreten, dass es ihnen egal sein könne, weil sie sowieso nichts mehr davon mitbekommen, so ist das ein großes Problem für Kinder oder Enkel. In den individuellen Erbregelungen kann man auch festlegen, wann einem Kind oder Enkel das Vermögen zur Verfügung stehen soll, auch damit kann man vorsorgen, dass Gelder nicht sofort verschwendet werden.
„Offene Gespräche mit den späteren Erben sind essenziell.“
Um das Erbe ungestört antreten zu können, ist einerseits wichtig, auch für die späteren Erben die anfallende Erbschaftssteuer und gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche anzuschauen. Hier kann der spätere Erblasser ganz konkret mit Risikolebensversicherungen die Deckung der entstehenden Kosten sichern. Alternativ können sie bestehende Vermögenswerte dafür verwenden. Offene Gespräche mit den späteren Erben sind hier essenziell. Damit können Streitigkeiten in den Familien oder Überraschungen zu fälligen Zahlungen vermieden werden. Um zu kontrollieren, dass das Erbe gemäß Testament auch verteilt oder übertragen wird, ist es hilfreich, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen.
„Es muss darum gehen, die Wünsche der Eltern oder Großeltern erfüllen zu können.“
Redaktion: Ist Misstrauen ein größeres Thema bei Erbschaften? Wie ist Ihre Erfahrung dabei?
Steffen Moser: Leider ist Misstrauen auch manchmal ein Thema. Besonders bei heute schon älteren Menschen, oder wenn Kinder und Enkel das Thema Erbe direkt ansprechen. Da kommt durchaus das Gefühl auf, hier will jemand schnell ans Geld. Oftmals ist dies gar nicht die Intention, vielmehr geht es um Sicherheit. Es muss darum gehen, über das Thema zu sprechen und die Wünsche der Eltern oder Großeltern erfüllen zu können.
Redaktion: Wie würden Sie einen solchen Fall beraten?
Steffen Moser: Als Generationenberater und Finanzdienstleister können wir diese Themen ansprechen und Kunden sensibilisieren. Dies mache ich in der Regel mit einem Familienstammbaum. Wir können gesetzliche Erbfolgen aufzeigen und Vermögenswerte zusammenstellen, gemeinsam mit unseren Kunden, um einen Überblick zu geben. Und wir können auf gegebenenfalls fällige Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche hinweisen. Dann gilt es, wenn der Kunde die gesetzliche Erbfolge nicht für sich wünscht, auf eine Beratung beim Anwalt oder Notar hinzuweisen. Wenn es dann eine Regelung durch Testament, Vermächtnis, Erbvertrag oder ähnliches gibt, ist es wieder unsere Aufgabe, daraus entstehende finanzielle Aspekte zu besprechen und durch Finanzplanung entsprechend mit dem Kunden eine Absicherung aufzubauen.
„Auch bei Termfix-Versicherungen gibt es gewisse Fallstricke.“
Redaktion: Wie kann ein Termfix bei der Kontrolle über das Erbe helfen?
Steffen Moser: Eine Termfix-Versicherung leistet nicht direkt im Todesfall, sondern zu einem vorher definierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Vorteile von fondsgebundenen Termfix-Lebensversicherungen sind, dass sie bestehenden Vermögensverwaltung vergleichsweise einfach und flexibel gestaltet kann und das zurückgehaltene Vermögen bis zum Auszahlungstermin weiterhin professionell betreut werden kann. Der Vertragsinhaber kann zudem jede Bestimmung zu Lebzeiten frei ändern.
Allerdings sind solche Lösungen ihrerseits mit gewissen Fallstricken verbunden. Maßgeblich für die Fälligkeit der Erbschaftssteuer ist der Todeszeitpunkt und eben nicht der Auszahlungstermin aus diesem Vertrag. Dies kann zu Liquiditätsproblemen für die Erben führen, wenn dies nicht durch andere Gelder oder Absicherungen gedeckt ist. Der Kurswert bei fondsgebundenen Termfix-Versicherungen ist hier auch für die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer entscheidend.
Interessiert an weiterem Know-how zum Thema Generationenberatung? Auf der Website von Professionelle Generationenberatung gibt Steffen Moser weitere Einblicke und stellt einen Schnell-Check für Unternehmen bereit.
Titelbild & Beitragsbild: © Fotoliebe_AnjaGottschalk