Sterbegeldversicherung – besser als ihr Ruf

Sterbegeldversicherung - besser als ihr Ruf

Die Sterbegeldversicherung ist so einfach erklärt wie sinnvoll: Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder ein vorher festgelegtes Bestattungsinstitut aus. Die Versicherungssumme steht zur Verfügung, um die Kosten für den letzten Weg des Verstorbenen zu begleichen – etwa für …

  • die Beerdigungszeremonie
  • öffentliche Gebühren für Todesbescheinigung und Erbschein
  • die Beschaffung von Blumenkränzen und Trauerkarten
  • den Kauf und die Aufstellung des Grabsteins
  • die Pflege der Grabstätte

Trotzdem besteht bei der Sterbegeldversicherung noch immer das eine oder andere Vorurteil. Die Kosten seien zu hoch, heißt es, die Rendite zu schwach, die Versicherung oft auch einfach überflüssig.

Kurz gesagt: Das ist Unsinn!

Eine Sterbegeldversicherung ist alles andere als überflüssig. Hat der Verstorbene keine (ausreichenden) finanziellen Ressourcen, kommen die Hinterbliebenen in aller Regel für die Beerdigungskosten auf, sofern sie die Mittel dazu haben. Viele Menschen haben deswegen Angst, dass man sie aus Kostengründen nicht so bestattet, wie sie es sich eigentlich wünschen und vorgestellt haben. Genau hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel, denn sie steht für die Kosten der Wunschbestattung ein. Und die können üppig sein.

Was kostet eine Bestattung?

„Nicht einmal der Tod ist umsonst – er kostet das Leben.“ Diese Redewendung kennen viele. Aber Tatsache ist: Der Tod kostet nicht nur das Leben, sondern eine Beerdigung schnell einige tausend Euro. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um rund 6.000 Euro. Eine Summe, die auch aktuelle Zahlen von Stiftung Warentest unterstützen. Je nach Art der Bestattung können die Kosten deutlich schwanken. Wenn diese Ausgaben aber durch eine Sterbegeldversicherung quasi vorab bezahlt sind, ist das also alles andere als unsinnig.

Rendite? Das ist doch gar nicht das Thema!

Eine Sterbegeldversicherung ist kein Sparvertrag, sondern eine ganz persönliche Vorsorge. Der Versicherte zahlt jeden Monat in die Versicherung ein und weiß, dass er sich um die Kosten seiner Wunschbestattung keine Gedanken machen muss.

Klar ist: Je länger er einzahlt, umso mehr ist es tatsächlich sein eigenes Geld, das für die Bestattung zur Verfügung steht. Stirbt er dagegen früh, ist der Versicherer im Risiko. Eine Sterbegeldversicherung hat dabei gegenüber einer klassischen Risikolebensversicherung einen entscheidenden Vorteil: Die Versicherungssumme wird auf jeden Fall ausgezahlt, weil der Vertrag lebenslang bis zum Tod läuft. Auch nach nur einer Beitragszahlung zahlt der Versicherer die volle Summe, sollte der Versicherungsnehmer ums Leben kommen. Um dieselbe Summe im Sparbuch anzusparen, braucht es dagegen je nach Sparbetrag mehrere Jahre.

DELA: Schutz ohne Gesundheitsprüfung möglich

Ein weiterer Unterschied zur Risikolebensversicherung: Die Sterbegeldversicherung können Interessenten ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Es gibt dann lediglich eine Wartezeit von 24 Monaten. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, erhalten die Hinterbliebenen dennoch bis zu 90 Prozent der Beiträge erstattet. Bei einem Unfalltod greift die Wartezeit allerdings nicht. Auf Wunsch des Kunden ist es auch möglich, komplett auf die Wartezeit zu verzichten – der Antragsteller muss dann lediglich eine einfache Erklärung mit diesem Wortlaut abgeben:

Als versicherte Person bestätige ich, aktuell und in den letzten 5 Jahren für keine der folgenden Erkrankungen/Beschwerden in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein: Krebserkrankung/Tumore, Herz- und Gefäßkrankheiten, Alkohol- oder Drogensucht, HIV/Aids, psychische, neurologische Störungen, Krankheit innerer Organe, Blutkrankheit, Diabetes Mellitus.

Des Weiteren bestätige ich, in den letzten 2 Jahren keine apothekenpflichtigen Medikamente länger als 6 Wochen ununterbrochen verwendet zu haben. Nicht zu nennen sind: Medikamente gegen Heuschnupfen/Allergien, Gicht/erhöhte Harnsäurewerte, Antibabypille, Schilddrüse, erhöhte Magensäure.

Zusatzleistungen

Die Sterbegeldversicherung der DELA leistet über die finanzielle Absicherung der Beerdigung hinaus mit einer zusätzlichen Trauerberatung kompetenten Rat und Begleitung im Todesfall. Der Trauerberater wird von der DELA gestellt und hilft bei psychologischen, praktischen und finanziellen Fragen, die nach dem Tod eines Menschen auftreten. Außerdem erstattet die DELA mit dem Überführungsservice die Überführungskosten des Versicherten bei einem Todesfall im Ausland.

Abschließend ist die Versicherung der DELA als Familienschutz angelegt. Alle im Haushalt des Versicherten lebenden Kinder – adoptiert, leiblich oder Pflegekinder – genießen in der Sterbegeldversicherung bis zu einem Alter von 18 Jahren ebenfalls Schutz. Hierfür ist eine um 3.000 Euro erweiterte Versicherungssumme vorgesehen.

Titelbild: ©ulza/ stock.adobe.com