Für junge Familien: Mein Haus, mein Kredit, mein Risiko

Haus Kredit
Haus und Kredit absichern durch Risiko-LV

Ein eigenes Haus zu bewohnen, ist der Traum vieler junger Familien. Aber für die meisten führt ein langer Weg meist nicht an der Finanzierung über einen Kredit vorbei. Die regelmäßige finanzielle Belastung ist bei gesicherten Verhältnissen kein Problem. Aber wenn der Hauptverdiener verstirbt? Dann besteht das Risiko, neben dem oder der Liebsten auch noch das Eigenheim zu verlieren. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Makler ihre Kunden ab.

Vereinzelt besteht für die Vergabe von Immobilien-Darlehen sogar die Pflicht, dass diese versichert werden. Eine logische Voraussetzung, immerhin wollen Banken ihr Geld auf jeden Fall abgesichert wissen. Aber selbst wo eine Risikolebensversicherung nicht obligatorisch ist, muss sie fester Bestandteil einer umfassenden Vorsorgeberatung sein.

Großteil des Einkommens fließt in Wohnkosten

Denn besonders für die Kundengruppe junger Familien stellt der plötzliche Tod des Hauptverdieners oftmals, über die Trauer hinaus, eine existenzbedrohende Situation dar: Laut Statistischem Bundesamt verwendeten etwa 17 Prozent der deutschen Haushalte über 40 Prozent ihres monatlich verfügbaren Einkommens für Wohnkosten. Das betrifft vor allem junge Familien mit Kindern. Gleichzeitig bleibt der Preisdruck im deutschen Wohnimmobilienmarkt hoch. Nach einer Einschätzung von Deutsche Bank Research entsteht bezahlbarer Wohnraum nur durch den Bau neuer Wohnfläche. Gerade junge Familien sind davon betroffen, weil bei der niedrigen Zinslage der Kauf beziehungsweise Neubau von Immobilien besonders teuer ist.

Wie sichere ich meine Kunden bedarfsgerecht ab?

Umso mehr kommt es im Vorsorgegespräch darauf an, die Versicherungssumme der Höhe des Darlehens anzupassen. Sie muss ausreichen, die bestehenden Schulden im Ernstfall abzulösen. Beläuft sich der Hauskredit also auf 150.000 Euro, muss die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn mindestens genauso viel betragen.

Zusätzlich zur Summe des Hauskredits

Vermittler sollten darüber hinaus das Gespräch mit ihren Kunden hinsichtlich der Absicherung ihrer Angehörigen suchen. Verstirbt beispielsweise bei einem Paar mit drei Kindern einer der Partner, müssen zusätzlich genügend Mittel vorhanden sein, um die laufenden Kosten der Hinterbliebenen zu sichern. Eine Faustregel lautet, das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme festzulegen. Zusätzlich ist es sinnvoll, auch den Beitrag des Nebenverdieners am Haushalteinkommen zu überprüfen und gegebenenfalls beide Partner gegenseitig abzusichern. Bei der Laufzeit kommt es darauf an, die Versicherung über denjenigen Zeitraum abzuschließen, in dem Familienangehörige finanziell auf die Versicherungsnehmer angewiesen sind. Die Flexibilität des Produkts wird hier Makler und Verbraucher erneut zum Vorteil.

Ersparnisse möglich

Kunden, die ihr Darlehen kontinuierlich tilgen, profitieren unter Umständen von einer Risikolebensversicherung mit jährlich fallender Versicherungssumme. Diese sogenannten annuitätisch fallenden Policen, bei denen die Todesfallsumme ungefähr gleich schnell sinkt, wie der Schulden-Restbetrag, sind in der Regel günstiger als ihre konstanten Pendants. In der Vorsorgeberatung sollte die tatsächliche Ersparnis jedoch im Einzelfall ermittelt und den Vorteilen einer konstanten Versicherungssumme unbedingt gegenübergestellt werden.

Nachversicherungsgarantie sinnvoll?

Wenn junge Familien mit weiterem Nachwuchs planen, kann es außerdem sinnvoll sein, eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Auf diese Weise lässt sich die Versicherungssumme im Nachhinein ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. So abgesichert, sind die Kunden im Ernstfall in der Lage, das Eigenheim weiter zu finanzieren und die Familie zu versorgen.

Erbschaftsteuer beachten!

Neben der Absicherung des Immobiliendarlehen und der Hinterbliebenenversorgung ist im Todesfall gerade bei Immobilienbesitz das Thema Erbschaftssteuer zu beachten. Der Wert der Immobilie, des Grund und Boden und der sonstigen Vermögenswerte stellt im Todesfall meist eine Summe dar, die über die Freigrenzen der Erbschaftssteuer hinaus gehen. Auch hier bietet die Risikolebensversicherung eine Möglichkeit, Lösungen zu schaffen.

Titelbild: © Allen Taylor / Unsplash

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