Regenbogenfamilien: Risiken bei Absicherung der Kinder

Regenbogenfamilien
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Erst seit kurzer Zeit ist die Ehe in Deutschland auch für homosexuelle Paare eine Option. Die Gesetzesänderung bedeutete einen großen Schritt für eine gleichberechtigte Familiengründung. Nichtsdestotrotz gibt es noch immer Komplikationen im Adoptivrecht, die sich negativ auf die Absicherungssituation von Regenbogenfamilien auswirken. Außerdem bedeutet die Rechtsangleichung längst nicht, dass auch alle gleichgeschlechtlichen Paare heiraten. In unserem Beitrag haben wir zusammengefasst, was für die Vorsorgeberatung von Regenbogenfamilien wichtig ist.

Bis September 2017 durften Schwule und Lesben in Deutschland nicht standesamtlich heiraten. Das Alternativkonzept der eingetragenen Lebenspartnerschaft brachte eine zur Ehe abweichende Rechtssituation mit sich. Seit dem 01.10.2017 jedoch wurde der gesetzliche Status der Ehe mit seinen Rechten und Pflichten für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Zehntausende haben von ihrem Recht 2018 Gebrauch gemacht.

Gleiches Recht für alle?

Obwohl homosexuelle- heterosexuellen Ehepaaren in den Bereichen Unterhalt, Erbe und Steuern damit gleichgestellt sind, besteht noch immer ein Ungleichgewicht bei der Anerkennung von Elternteilen. Zwar wurde im Zuge der Eheöffnung die Sukzessivadoption zugelassen, das heißt die Möglichkeit, die adoptierten Kinder des Ehepartners zu adoptieren. Allerdings bleibt die Stiefkindadoption, also die Adoption der leiblichen Kinder des Ehepartners, für Regenbogenfamilien ein Problem.

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Stiefkindadoption

§1591 des BGB legt fest, das die Mutter eines Kindes jene Frau ist, die es geboren hat und ferner heißt es im Folgeparagraphen:

„Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“

Die Konstellationen Mutter und Mutter oder Vater und Vater sind also weiterhin nicht bedacht. Der Ehemann einer Frau würde demnach automatisch als Vater anerkannt, auch wenn er das biologisch nicht ist, während die Ehefrau einer Frau als „Mit-Mutter“ definiert wird und im Zuge einer Stiefkindadoption die Mutterschaft vor einem Familiengericht einklagen müsste. Vor Rechtsspruch verlangen diese in der Regel jedoch einen detaillierten Backgroundcheck der Klägerin durch das Jugendamt und der Ausgang bleibt bis zuletzt ungewiss. Hier kann es zu erheblichen rechtlichen Komplikationen für gleichgeschlechtliche Ehepaare kommen, wenn es um die Absicherung ihrer Kinder geht.

Unverheiratet aus Überzeugung

Für die Vorsorgeberatung ist das ein wichtiger Ansatzpunkt, zumal alternative Familienformen wie Patchwork (interner Link) und Regenbogenfamilien immer häufiger werden. Und auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren kommt es vor, dass einer der Partner leibliche Kinder in die Ehe mitbringt. Hinzu kommt, dass viele LGBT-Paare die Öffnung der Standesämter zwar als Symbolakt feiern, die Ehe als Institution jedoch politisch ablehnen oder zumindest bewusst nicht eingehen. Sie stellen ihr alternative Partnerschafts- und Familienmodelle entgegen. Die genaue Anzahl an gleichgeschlechtlichen Eheschließungen konnte noch nicht erhoben werden, in der eingetragenen Lebenspartnerschaft jedoch hatten nach Statistischem Bundesamt gerade einmal 94.000 Paare gelebt.

Flexibel vorsorgen

Ungeachtet der Motivation, keine standesamtliche Ehe einzugehen: Unverheiratete Paare, egal welcher sexuellen Orientierung, gelten vor dem Gesetz als Fremde. Da ist es rechtlich gesehen unbedeutend, wie lange zwei (oder mehr) Menschen miteinander in einer liebevollen Beziehung zueinander stehen. Die Risikolebensversicherung kann als Vorsorgeprodukt die dadurch entstehenden finanziellen Risiken auffangen: Regenbogenfamilien können flexibel mehrere Versicherungsnehmer eintragen und damit Kinder sowie Partner untereinander vor dem frühzeitigen Ableben des Haupt- oder Nebenverdieners absichern.

Bedarfsgerecht absichern

Je nachdem, ob sich Paare entscheiden, zu heiraten, kommen Versicherungen im Verbund oder einzeln, sogenannte „Über-Kreuz-Verträge“ infrage. Wichtig ist in jedem Fall, dass nicht an der falschen Stelle gespart wird: Laufzeit und Vertragshöhe der Risikolebensversicherung müssen an den Bedarf in Form von ermitteltem Lebensstandard und der vorhandenen Risiken angepasst werden.

Angesichts der komplexen Gemengelage sind die Angehörigen von Regenbogenfamilien auf gute Beratung und Sensibilisierung angewiesen. Vermittler, die über entsprechende Kenntnisse verfügen, haben hier deutliche Vorteile und können so neue Kundengruppen für sich erschließen. In Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung wird das immer wichtiger.

Titelbild: © Jared Erondu / Unsplash

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