Viele Menschen wollen sich nur ungern und erst so spät wie möglich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Sie zögern das Erstellen wichtiger Dokumente, die beispielsweise den Nachlass regeln, hinaus. Schlimmstenfalls wird ein überraschender Todesfall so nicht nur zur emotionalen Herausforderung für Hinterbliebene. Wir zeigen in der Checkliste die wichtigsten Punkte zur Regelung des eigenen Willens und Vermächtnis auf.
Was kommt auf mich zu? – Die wichtigsten Unterlagen
- Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine ausgewählte Vertrauensperson im Ernstfall den eigenen Willen zu erfüllen. In Kraft tritt diese, sobald der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Wünsche zu artikulieren.
- Patientenverfügung
Die Patientenverfügung kann im Zweifel die Frage nach Leben oder Tod beantworten. Wünscht der Patient die Abstellung lebenserhaltender Maschinen? Oder kommt eine Organspende in Frage?
- Testament
Das Testament regelt den eigenen Nachlass. Der Erblasser muss dieses handschriftlich selbst verfassen und vollständig unterzeichnen. Zudem sind Ort und Zeitangaben des Verfassens wichtig. Weitere Details zum Inhalt finden Sie im Interview mit Rechtsanwalt und Erbrechtsexperten Dr. Jürgen Reiß.
Wo und wie soll die Bestattung stattfinden?
Entscheiden Sie zu Lebzeiten, wie Sie sich die eigene Beerdigung im Detail wünschen und halten Sie diese schriftlich fest. Und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Somit bleibt Angehörigen die nervenaufreibende Planung erspart.
- Wie soll eine Trauerfeier verlaufen, sollte es eine geben? Manche Bestattungsunternehmen bieten unterstützend bereits eine vorzeitige Planung an.
- Ist eine Erdbestattung im Sarg oder doch eine Kremation die bevorzugte Lösung? Oder doch etwas ausgefalleneres wie eine Diamantbestattung?
- Wie teuer soll die Beerdigung sein? Die Kostenfrage sollten Sie ebenfalls zu Lebzeiten klären. Verwaltungskosten und Beisetzungsgebühren belaufen sich in der Regel auf einen Rahmen zwischen 3.000 Euro und 9.000 Euro. Diese können je nach Wünschen und auch Bundesland stagnieren. Jedoch auch schnell finanziell belastend sein. Um hier vorzubeugen empfiehlt sich beispielsweise auch eine Sterbegeldversicherung. Interessierte können sich hier genauer zu dem Produkt der DELA informieren.
… und was erwartet meine Hinterbliebenen?
Neben einigen Punkten, die Betroffene vorab regeln können, bleiben auch Aufgaben offen. Diese können Hinterbliebene erst nach Versterben des Betroffenen organisieren. Um auch hier Nahestehende zu entlasten, ist es wichtig, vorab relevante Informationen zu kommunizieren. Idealerweise sind alle benötigten Unterlagen und Kontaktdaten auffindbar an einem Ort verwahrt.
Checkliste vor dem Begräbnis
- Ausstellung einer Sterbeurkunde
Für die Beantragung des Totenscheins durch den Bestatter ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Verstirbt der Angehörige zu Hause, stellt der Arzt sie aus. Sollte der Todesfall in einer Klinik erfolgen, so übernimmt diese die anfallende Formalität. In jedem Fall müssen Angehörige das Dokument – damit ein Bestatter tätig wird – drei Werktage nach dem Todesfall standesamtlich beantragen.
- Benachrichtigungen Angehöriger und Arbeitgeber
Nicht zuletzt durch das Recht auf Sonderurlaub bei Tod eines nahen Verwandten muss der Arbeitgeber informiert sein. Sowohl des Toten als auch Arbeitgeber betroffener Angehöriger.
- Einen Bestatter beauftragen
Sollte nicht vorab geregelt worden sein, welches Bestattungsunternehmen das Begräbnis durchführt, steht Angehörigen die Wahl des Instituts frei. Die Bestattungskosten trägt indessen der Erbe oder eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung.
- Versicherungen informieren
Versicherungsunternehmen behalten es sich weiterhin vor, die Todesursache zu prüfen. Zudem beinhalten Verträge oft kurze Meldefristen. Kranken- oder Pflegeversicherungen sehen meist etwas längere Meldefristen vor. Zur idealen Vorsorge können Angehörige die Fristen auch schon vorab heraussuchen.
- Verträge auflösen
Verantwortliche sollten außerdem Mobilfunk-, Leasing oder Mietverträge unverzüglich auflösen. Denn: Hier gilt nicht die sofortige Kündigung durch den Todesfall. Vorgegebene Kündigungsfristen bleiben aber bestehen.
Checkliste nach dem Begräbnis
- Nachlass und Erbe
Bei einem vorliegenden Testament gilt es, einen Termin mit dem Nachlassgericht zu vereinbaren. Hier können Erben den Erbschein beantragen. Nach Ausstellung dieses gilt es, das Finanzamt zu benachrichtigen. Der Erbschein gilt als offizieller Nachweis und berechtigt zum Zugriff auf alle Konten des Verstorbenen.
- Digitale Profile abmelden
Abschließend ist auch die Abmeldung aller digitaler Konten des Verstorbenen wichtig. Instagram und Facebook bieten sogar einen Gedenkmodus. Angehörige können dann nach dem Tod die Verwaltung des Profils übernehmen.
Titelbild: ©dusanpetkovic1/stock.adobe.com
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